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Die Kanzlerin direkt
Rente mit 63
Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,
am 6. Mai 2015 werde ich 63 Jahre alt und bin seit 1. September 1069 berufstätig.
Seit 01.08.2012 bin ich arbeitlos und habe bis 30.07.2014 Arbeitslosengeld gem. § 136 SGB III bezogen. In dieser Zeit wurde vom Arbeitsamt auch die Rentenkasse bedient.
Weil es in den letzten beiden Jahren nicht möglich war eine Arbeit zu finden, haben mein Mann und ich beschlossen bis ich 63 Jahre alt bin uns sehr einzuschränken und vom Verdienst meines Mannes und Ersparnissen zu leben.
Nun sollen mir die 45 Jahre Wartezeit, die ich mit 2 Jahren Arbeitslosigkeit bereits erfülle, nicht angerechnet werden, weil man davon ausgeht, dass ich meine Arbeitslosigkeit nach Absprache mit dem Arbeitgeber herbeitgeführt habe, also die Gestaltung des Renteneintritts ohne Abzüge geplant habe, um mir eine vorteilhafte Position zu ergaunern.
Für mich ist die Herbeiführung der Arbeitslosigkeit mit der Absicht den Staat zu betrügen eine Straftat. In meinem Fall kann dies nicht zutreffen, weil ich zum damaligen Zeitpunkt noch gar nicht wissen konnte, dass es überhaupt möglich sein wird mit 63 Jahren ohne Abzüge in Rente gehen zu können.
Die Nichtanrechenbarkeit der letzten beiden Jahre meiner Arbeislosigkeit ist für mich eine Ungerechtigkeit, die ich nicht nachvollziehen kann.
Auch bin ich immer davon ausgegangen, dass die rückwirkende Anwendung eines Gesetzes verfassungswidrig ist.
Wie kann so ein Gesetz rechtens sein?
Freundliche Grüße
Beate Höttgen
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am 21. September 2014
1.
am 22. September 2014
2.
am 13. Oktober 2014
3.
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