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seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

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Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor Bea Schmidt am 16. September 2014

Gesundheit

Krankenkassenbeitrag bei Kleinunternehmern

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 28. Oktober 2014
Angela Merkel

Sehr geehrter Frau Schmidt,

vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Wer selbständig ist, kann wählen, wie er sich krankenversichern möchte. Ihr oder ihm steht die private Krankversicherung offen oder der freiwillige Verbleib in der Gesetzlichen Krankenversicherung. Die Entscheidung fällt je nach persönlicher Lebenssituation und –planung unterschiedlich aus.

Für Selbstständige, die sich freiwillig in der Gesetzlichen Krankenversicherung versichern, gilt 2014 ein Mindestbeitrag von etwa 309 bis 322 Euro (je nach Krankengeldanspruch). Liegt Bedürftigkeit vor, kann dieser Beitrag auf etwa 206 bis 215 Euro reduziert werden. Die Krankenkassen prüfen, ob die Voraussetzungen für die Bedürftigkeit vorliegen. Die Kriterien sollen sich an die Regeln anlehnen, die im Bereich des SGB II für die Hilfebedürftigkeit von Arbeitsuchenden gelten.

Die Höhe des Beitrags in der Gesetzlichen Krankenversicherung richtet sich grundsätzlich nach den Einnahmen aus der Selbstständigkeit. Andere Einnahmen – zum Beispiel Einnahmen aus Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung - werden auch berücksichtigt. Wer also mehr verdient, zahlt auch mehr. Wer weniger verdient, zahlt weniger, egal ob gesund oder krank. Dieser Solidargedanke ist grundlegend für die Gesetzliche Krankenversicherung. Weitere Informationen: http://www.bmg.bund.de/krankenversicherung/versicherte/se....

Derzeit gibt es keine Überlegungen, die Grundsätze der Beitragsbemessung in der Gesetzlichen Krankenversicherung zu ändern. An vielen anderen Stellen aber werden Existenzgründerinnen und – gründer gezielt gefördert. Damit der Start als neuer Unternehmer gelingen kann, gibt es zur Unterstützung nicht nur Rat und Expertenwissen, sondern auch finanzielle Hilfen. Weitere Informationen: http://www.existenzgruender.de/

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Kommentare (5)Schließen

  1. Autor Erhard Jakob
    am 13. Oktober 2014
    1.

    Ja, es wäre schon sinnvoll, dass Versicherte nicht einen Pauschalbetrag bezahlen müssen. Sondern, einen gewissen Prozentsatz
    des Einkommens. Ich dachte das wäre so.

  2. Autor Erhard Jakob
    am 15. Oktober 2014
    2.

    Wer legt fest, ob es sich bei dem Versicherten um
    einen Kleinunternehmer, Mittelständler oder
    Großunternehmer handelt.

  3. Autor Erhard Jakob
    am 17. Oktober 2014
    3.

    Lest zum Thema >krankmachende Jobs bzw. Gesellschaft<
    die tageszeitung (taz) vom 18. Oktober 2014.

  4. Autor Erhard Jakob
    am 17. Oktober 2014
    4.

    Gestern habe ich erfahren, dass es keinen Pauschalbetrag
    gibt sondern ein bestimmter Prozentsatz bezahlt
    werden muss.
    .
    Bea, so richtig verstehe ich
    jetzt deine Frage nicht.

  5. Autor Erhard Jakob
    am 17. Oktober 2014
    5.

    In Hinblich auf Rechts- und Unrechtsstaat lest
    bitte am 18.10.2014 die tageszeitung-taz.

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