Sehr geehrter Frau Buhl,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Verschiedene ALS-Einrichtungen haben im Zuge der ALS Ice Bucket Challenge Spenden erhalten. Die ALS-Organisation mit den offensichtlich meisten Spendeneinnahmen durch diese Aktion sitzt in den USA. Ob und wie sie die Spendengelder für Tierversuche nutzt, können wir mangels gesicherter Erkenntnisse nicht sagen. Darauf hat die Bundesregierung auch keinen Einfluss. Allerdings bietet die Organisation auf ihrer Internetseite Spendern an, dass sie die Verwendung ihrer Spenden für Stammzellforschung oder Tierversuche ausschließen können.
Der Bundesregierung ist es sehr wichtig, Tierversuche auf das unerlässlich notwendige Maß zu beschränken. Nach heutigem Stand der Wissenschaft ist es aber leider noch nicht möglich, etwa bei der Erforschung von Medikamenten, vollständig auf Tierversuche zu verzichten. Bei Krankheiten brauchen wir wirksame Medikamente und erwarten sichere Heilungsmethoden. Das setzt voraus, dass medizinische Stoffe und Produkte ausreichend geprüft sind, bevor sie auf den Markt kommen.
Um Tierversuche weiter einschränken zu können, fördert die Bundesregierung alternative Methoden zu Tierversuchen. So unterstützt das Bundesforschungsministerium Forschungsprojekte hierzu mit über 120 Millionen Euro. Beispielsweise werden alternative Methoden – wie Untersuchungen an Zellkulturen - entwickelt. Das Bundeslandwirtschaftsministerium fördert ebenfalls methodische Arbeiten, um Tierversuche einzuschränken und zu ersetzen. Dazu vergibt es einen Tierschutzforschungspreis.
Außerdem erforscht und entwickelt die „Zentralstelle zur Erfassung und Bewertung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden" (ZEBET) beim Bundesinstitut für Risikobewertung Alternativmethoden. Sie berät Bundesministerien, Landesbehörden sowie die EU-Kommission bei Vorhaben. Beispielsweise war sie an der Überarbeitung des Tierschutzgesetzes beteiligt.
Die ZEBET unterstützt zudem Behörden bei der Prüfung, ob ein Tierversuch unbedingt notwendig ist. Seit Anfang 2014 müssen Betriebe die Verwendung von Versuchstieren und den Schweregrad der Versuche melden. Tierlabore werden damit stärker kontrolliert. Nicht zuletzt müssen Betriebe, die Versuchstiere halten, einen Tierschutzbeauftragten oder einen Tierschutzausschuss haben.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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