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Abstimmungszeit beendet
Autor Beate Höttgen am 15. September 2014
9568 Leser · 3 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

Rente mit 63

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

am 6. Mai 2015 werde ich 63 Jahre alt und bin seit 1. September 1069 berufstätig.
Seit 01.08.2012 bin ich arbeitlos und habe bis 30.07.2014 Arbeitslosengeld gem. § 136 SGB III bezogen. In dieser Zeit wurde vom Arbeitsamt auch die Rentenkasse bedient.

Weil es in den letzten beiden Jahren nicht möglich war eine Arbeit zu finden, haben mein Mann und ich beschlossen bis ich 63 Jahre alt bin uns sehr einzuschränken und vom Verdienst meines Mannes und Ersparnissen zu leben.

Nun sollen mir die 45 Jahre Wartezeit, die ich mit 2 Jahren Arbeitslosigkeit bereits erfülle, nicht angerechnet werden, weil man davon ausgeht, dass ich meine Arbeitslosigkeit nach Absprache mit dem Arbeitgeber herbeitgeführt habe, also die Gestaltung des Renteneintritts ohne Abzüge geplant habe, um mir eine vorteilhafte Position zu ergaunern.

Für mich ist die Herbeiführung der Arbeitslosigkeit mit der Absicht den Staat zu betrügen eine Straftat. In meinem Fall kann dies nicht zutreffen, weil ich zum damaligen Zeitpunkt noch gar nicht wissen konnte, dass es überhaupt möglich sein wird mit 63 Jahren ohne Abzüge in Rente gehen zu können.

Die Nichtanrechenbarkeit der letzten beiden Jahre meiner Arbeislosigkeit ist für mich eine Ungerechtigkeit, die ich nicht nachvollziehen kann.

Auch bin ich immer davon ausgegangen, dass die rückwirkende Anwendung eines Gesetzes verfassungswidrig ist.

Wie kann so ein Gesetz rechtens sein?

Freundliche Grüße
Beate Höttgen

Kommentare (3)Schließen

  1. Autor Selma Goetz
    am 21. September 2014
    1.

    Hier zeigt sich die Realitaet: Menschen, die ueber 50 sind und arbeitslos werden, bekommen selten wieder eine Arbeit. Daran wird auch die Rente mit 67 nichts aendern. Ausser dass man dann finanziell so ausblutet, dass man seine Pflege nicht mehr bezahlen kann, weil man seine Ersparnisse bereits aufgebraucht hat. Besser: Lohnobergrenze von 80000.-€ per anno schaffen. Die eingesparten Summen sollen in den Solidartopf fliessen oder Arbeitsplaetze schaffen.

  2. Autor Helmut Krüger
    am 22. September 2014
    2.

    Es ist ja nicht nur das Verbot derRückwirkung, es ist auch die versuchte, Praxis, dass der Beschuldigte fatkisch seine Unbescholtenheit nachzuweisen habe.

    Zu früheren Zeiten benannte man das klar als den Unterschied zwischen Rechtsstaat und Inquisition, jedenfalls, was das Strafrecht angeht. Gewiss ist es im Zivielrecht - wozu ja alle finanziellen Angelegenheit gehören - etwas anders, doch versuchter Betrug muss der andere nachweisen.

    Mir scheint, nicht nur durch die teilweise Übernahme der BILD-Praxis seitens anderer Zeitungen, sondern auch durch die eingeschliffene Verwaltungspraxis hat das inquisitorische Gebaren zugenommen. Zeit, es auszusprechen.

  3. Autor Erhard Jakob
    am 13. Oktober 2014
    3.

    Das ist hier eine komplizierte *Rechtsfrage* und weniger eine Frage
    an die Bundeskanzlerin. Das betreffende Gesetz ist in Rechtskraft
    erwachsen und somit erst einmal gültig.
    .
    Nach meinem Rechtsverständnis würde wohl der Kläger
    (hier: Beate Höttgen) einen diesbezüglichen
    Rechtsstreit verlieren.

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