Sehr geehrter Frau Klein,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Auf Fragen zum Rundfunkbeitrag haben wir bereits mehrfach Stellung genommen. Gerne wiederholen wir unsere Antwort:
Die ehemalige GEZ-Gebühr heißt seit Jahresbeginn 2013 Rundfunkbeitrag und wird vom „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ (früher GEZ) eingezogen. Der Rundfunkbeitrag sichert die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.
In Deutschland sind die Bundesländer für das Rundfunkwesen und seine Finanzierung zuständig. Dies ist im Grundgesetz so festgelegt. Daher kann die Bundesregierung die Gestaltung des Rundfunkbeitrags – also auch seine Höhe oder Regelungen zur Beitragsbefreiung - nicht beeinflussen.
Die Rechtsgrundlage für den Rundfunkbeitrag ist der sogenannte „Rundfunkbeitragsstaatsvertrag“. Alle 16 Bundesländer haben ihn mit den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ARD und ZDF sowie dem Deutschlandradio geschlossen. Änderungen dieses Staatsvertrages können ausschließlich die Länder veranlassen. Sie müssen dabei allerdings die Programmautonomie der Sender berücksichtigen. Über wichtige und grundsätzliche Angelegenheiten des Rundfunks entscheidet die Rundfunkkommission der Ministerpräsidenten der Länder.
Ein Hinweis: Wer vom Rundfunkbeitrag befreit werden will, muss normalerweise bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehört, dass er soziale Leistungen erhält oder schwerbehindert ist. Aber auch wenn Sie keine sozialen Leistungen erhalten, können Sie einen Antrag auf Befreiung vom Rundfunkbeitrag stellen; in besonderen Härtefällen ist auch dann eine Befreiung möglich.
Weitere Informationen:
Adresse des Ständigen Vorsitzes der Rundfunkkommission der Länder:
Ministerpräsidentin des Landes Rheinland-Pfalz, c/o Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz, Peter-Altmeier-Allee 1, 55116 Mainz
Zum Rundfunkbeitrag: www.rundfunkbeitrag.de
Einzelheiten zu Ermäßigungen und Befreiungen: http://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/er...
Zum aktuellen Rundfunkbeitragsstaatsvertrag: http://www.die-medienanstalten.de/?id=111
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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