Liebe Besucherinnen und Besucher,

seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

Wir danken Ihnen für Ihre rege Teilnahme auf www.direktzurkanzlerin.de.

Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor Gabriele Klein am 29. September 2014
11585 Leser · 8 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

Wer regiert eigentlich das Land in das wir investieren sollen?

Voraussetzung jedweder Investition ist das Vertrauen in das Geschäft. Es gilt, die Seriosität von Angebot, Anbieter und staatlichen Rahmenbedingungen genauestens zu prüfen. (Wer investiert freiwillig in einem korrupten Willkürstaat?)
Seit 2013 scheint es hier legitim für Luxus/ Konsumgüter Solidargemeinschaften zu gründen.
Seit 2013 schützt unsere Verfassung nicht mehr so wie unmittelbar nach dem 2. Weltkrieg , als die Alliierten uns vor dem Zwangskauf von Unterhaltungssendungen verschonten.
Seit 2013 werden wir zum Kauf von Werbung,- Seifenopern- Fußball - und Talkshowprogrammen sowie deren Plakatwerbung gezwungen.
Es ist ein seltsam Ding um die Wahrheit. Eines ihrer Wesensmerkmale ist, dass sie ans Licht kommt. Bei mir Monat für Monat mit einem "Beitrag" von 17.98 für den ich keinerlei Gegenleistung, Ersatz, Ausgleich erhalte. Er ist nicht vergleichbar mit den herkömmlichen "Beiträgen" da es um die Umlage für ein "Geschmacks-und Luxusgut" geht das ich weder wünsche noch entgegen meines Willens, gleich einem "Krankenhaus", in Anspruch nehmen "könnte ..." . Scheint nur noch eine Frage der Zeit bis der Zwangskauf von Kleidung, und Urlauben kommt.um hier die Grundversorgung sicherzustellen..... Dies ist nicht mehr der Rechtsstaat vor 2013.. ... Daher, wer irgendwie kann verlasse jenes Land von dem wir nicht genau wissen, wer es denn nun tatsächlich regiert . Bund? Länder die bundesweit Beiträge erheben dürfen? der Rundfunkstaat im Staat? Oder, vielleicht gar die Vertragspartner der ÖR????? (Letztere Frage kam mir, weil in Island, Irland, Schweiz, Finland, Österreich, England, Schweden fast zeitgleich Ähnliches angedacht scheint(war), als ob es einen "Runden Tisch" gäbe von dessen "Teilnehmern" man nirgendwo erfährt....

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 31. Oktober 2014
Angela Merkel

Sehr geehrter Frau Klein,

vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Auf Fragen zum Rundfunkbeitrag haben wir bereits mehrfach Stellung genommen. Gerne wiederholen wir unsere Antwort:

Die ehemalige GEZ-Gebühr heißt seit Jahresbeginn 2013 Rundfunkbeitrag und wird vom „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ (früher GEZ) eingezogen. Der Rundfunkbeitrag sichert die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.

In Deutschland sind die Bundesländer für das Rundfunkwesen und seine Finanzierung zuständig. Dies ist im Grundgesetz so festgelegt. Daher kann die Bundesregierung die Gestaltung des Rundfunkbeitrags – also auch seine Höhe oder Regelungen zur Beitragsbefreiung - nicht beeinflussen.

Die Rechtsgrundlage für den Rundfunkbeitrag ist der sogenannte „Rundfunkbeitragsstaatsvertrag“. Alle 16 Bundesländer haben ihn mit den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ARD und ZDF sowie dem Deutschlandradio geschlossen. Änderungen dieses Staatsvertrages können ausschließlich die Länder veranlassen. Sie müssen dabei allerdings die Programmautonomie der Sender berücksichtigen. Über wichtige und grundsätzliche Angelegenheiten des Rundfunks entscheidet die Rundfunkkommission der Ministerpräsidenten der Länder.

Ein Hinweis: Wer vom Rundfunkbeitrag befreit werden will, muss normalerweise bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehört, dass er soziale Leistungen erhält oder schwerbehindert ist. Aber auch wenn Sie keine sozialen Leistungen erhalten, können Sie einen Antrag auf Befreiung vom Rundfunkbeitrag stellen; in besonderen Härtefällen ist auch dann eine Befreiung möglich.

Weitere Informationen:

Adresse des Ständigen Vorsitzes der Rundfunkkommission der Länder:

Ministerpräsidentin des Landes Rheinland-Pfalz, c/o Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz, Peter-Altmeier-Allee 1, 55116 Mainz

Zum Rundfunkbeitrag: www.rundfunkbeitrag.de

Einzelheiten zu Ermäßigungen und Befreiungen: http://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/er...

Zum aktuellen Rundfunkbeitragsstaatsvertrag: http://www.die-medienanstalten.de/?id=111

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Kommentare (8)Schließen

  1. Autor Erhard Jakob
    am 07. Oktober 2014
    1.

    Den *Runden Tisch* der Medien
    gibt es, seit es die Medien gibt.
    .
    Bis 1989 gab es zwei
    *Runde Tische.*

  2. Autor Erhard Jakob
    am 15. Oktober 2014
    2.

    Unser Land wird scheinbar von den von uns ins
    Parlament gewählten Abgeordneten regiert.
    .
    Tatsächlich wird unser Land aber von den
    Geld- und somit Machthabenden regiert.

  3. Autor Gabriele Klein
    Kommentar zu Kommentar 1 am 18. Oktober 2014
    3.

    Danke fürs Lesen. Ihre Idee stimmt mich nachdenklich und ich frage mich ob es vielleicht immer noch 2 Runde Tische geben könnte. Am einen könnte eine Gruppe handfester Krimineller sitzen und am andern eine mit Hosenscheißern und faulen Säcken die sie nicht wahrnehmen (würde ja auch Arbeit bedeuten.....) Aber da kommt mir, just in diesem Moment, dass es dann tatsächlich nur noch 1 Runder Tisch wäre, da ja aus der"Tatenlosigkeit" irgendwann ein "Tatbestand" wird.

    Noch was zum Thema Eigentum und Recht. Kramen wir mal die 10 Gebote aus dem Religionsunterricht hervor Da ist das Diebesgut eigentlich ganz klar definiert als etwas das man dem andern gegen seinen Willen nimmt. Dazu gehört auch seine Mühe und Arbeitszeit, sein Verdienst. Weicht man von dieser Maxime ab, aus Gründen die eine noch höhere Priorität als der Respekt des Eigentums haben, z.B. der des menschliches Leben, so sieht die Religion bzw. unser bis vor kurzem noch darauf basierendes Recht eine Entschädigung vor. Wo ist nun die Beitragsentschädigung, mein wirtschaftlicher Vorteil, für die Arbeit, die ich im Wert von 17,98 für die Öffentlich Rechtlichen leisten muss, wenn ich diese "Infoquelle", bestehend aus Werbung, Seifenopern nicht wünsche ? In einem Rechtsstaat darf ich mir meine Infoquellen doch aussuchen oder???? Was nun die kulturelle "Infrastruktur" anlangt, Büchereien, Theater etc. so finanziert sich dieses in einem Rechtsstaat aus Steuern und diese richten sich wiederum nach dem Verdienst , wobei ein Rechtsstaat dem einzelnen das Lebensnotwendige lässt. D.h. wo keine Einnahmen, da sind auch keine Steuern und die Kultur tritt dann ganz automatisch hinter den bloßen Erhalt menschlichen Lebens durch Nahrung zurück und zwar zu Recht...... Die finanzierung der Seifenopern wird jedoch durch das Beitragssystem gewährleistet sein, auch um den Preis höchster Verschuldung des Einzelnen und des Staats.

  4. Autor Gabriele Klein
    Kommentar zu Kommentar 2 am 18. Oktober 2014
    4.

    Danke f. die Antwort.. Reichtum an sich bedeutet noch nicht dass der der ihn genießt gut oder schlecht wäre.
    D.h. wenn persönlicher Reichtum zum politischen "Ruder" führt finde ich das weit weniger problematisch als wenn das politische "Ruder" zu persönlichem Reichtum führt.......

    Und noch was apropos Macht und Geld:
    Hitler war, wie ich las ein Bettler und Hausierer der in die höchste Etage der Politik gelangte. Teils durch Wahl und teils, weil er die Frechheit hatte, sich bestimmte Rechte einfach zu nehmen....wobei wir wieder beim Runden Tisch der Täter und Zuschauer wären.

  5. Autor Wolfgang Mücke
    am 18. Oktober 2014
    5.

    Zum ersten finde ich die Programme des ÖR besser, als die der privaten Sender. Sie wären natürlich noch verbesserungsfähig, z.B. zu Krimi-lastig.
    Zum zweiten haben die Sendungen im ÖR viel weniger Werbeunterbrechungen als die bei den privaten Sendern.
    Zum dritten kauft man keine Sache, sondern nur das Recht, die Programme ansehen zu können. Es steht jedem frei, dieses Recht in Anspruch zu nehmen. 18 Euro im Monat bringen keinen um. Bürger an der Armutsgrenze können sich von der Zahlung befreien lassen.
    Im Grunde ist das System in Ordnung. Man könnte den ÖR natürlich auch gleich aus dem Steuersäckel bezahlen. Ob das etwas verbessern würde, weiß ich nicht.

  6. Autor Erhard Jakob
    am 21. Oktober 2014
    6.

    Im Prinzip bin ich der Meinung von Wolfgang.
    .
    Vor allem, wenn die ÖR ihrem Verfassungsauftrag,
    Misststände in Bereichen des öffentlichen
    Lebens (Wirtschaft, Politik usw) ans Licht
    der Öffentlichkeit bringt. Damit sie
    beseitigt werden.
    .
    Leider ist davon wenig zu merken. Wenn
    eine *kleine graue Maus* einen kleinen
    Fehler gemacht hat, wird dieser zu
    einem *riesigen Elefanten*
    aufgebauscht.
    .
    Wenn ein >großes Tier< ein schlimmes
    Verbrechen begangen hat, wird es
    zu einer Mücke* klein redetet.
    .
    Wenn das die Arbeit der ÖR ausmacht,
    dann können wir sie tatsächlich ab.
    schaffen. Dann sind sie keinen
    *Pfifferling* wert.

  7. Autor Gabriele Klein
    Kommentar zu Kommentar 5 am 22. Oktober 2014
    7.

    .... das mit den 18 Euro (die keinen umbringen) könnte ich unterbieten:

    1 Cent von jedem für das "Recht" jenen Andachtsraum zu betreten indem ich meinen neuen Hut aufgestellt habe zur "Meditation und Kontemplation"... Ich korrigiere; eigentlich ist es kein neuer, sondern ein alter Hut der sehr viel kann. Je nach Lichteinfall nimmt er alle Farben an von Tiefrot über Gelb und Giftgrün bis hin zu Pechschwarz.... Eine milliardenschwere Antiquität die viele Jahrhunderte überlebt hat .....
    seit Gessler ihn zum Gruße in die Menge trug .....

  8. Autor Gabriele Klein
    Kommentar zu Kommentar 6 am 24. Oktober 2014
    8.

    Auch wenn Ihre Frage nach Inhalten und Qualität von Fernsehprogrammen für sich genommen berechtigt ist, so hat sie dennoch mit der Frage um die es hier geht nichts zu tun . Diese lautet: Ist der Zwangsverkauf eines Luxusgutes legitim und mit einem Rechtsstaat kompatibel ? Und die Antwort hierauf ist meinerseits ein klares "nein".
    Sorry, auch wenn das "Ringlein" echt und von feinster Qualität ist, darf man es in einem Rechtsstaat dem andern nichtg egen seinen Willen andrehen und in Rechnung stellen
    ...... auch nicht zum "Bestpreis"
    ....... auch nicht weil es den Verwaltungsaufwand und die Verkaufslogistik vereinfacht
    ....... auch nicht um sich vor potentiellem Diebstahl zu schützen indem man diesem durch einen Zwangsverkauf des Ringleins an alle potentielle Diebe zuvorkommt
    ...... auch nicht wenn der Verkäufer kein Geringerer ist als der Staat selbst..
    .
    Solch Tun ist und bleibt nach abendländischer Ethik ein Unrecht.
    Deshalb sahen wohl auch die Alliierten von einer Haushaltsabgabe ab obwohl sie damals noch viel attraktiver war als heute, da man das damals hochbegehrte Verkaufsgut noch nicht digital verschlüsseln konnte und man sich tatsächlich teilweise nur mit einem aufwändiges Kontrollsystem schützen konnte. Heute ist dies nicht mehr erforderlich wie es ja die privaten Anbieter die im Gegensatz zu den ÖR keines flächendeckenden Datenabgleichs bedürfen schon seit Jahren demonstrieren......

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