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Beantwortet
Autor Jack Bückmann am 24. November 2014
12266 Leser · 6 Kommentare

Innenpolitik

IS Kämpfer

Sehr geehrte Frau Merkel,

kann man den IS Kämpfern, die deutsche Staatsbürger sind, nicht die Staatsbürgerschaft entziehen? Und Sie an der Wiedereinreise hindern? Sie haben sich doch schließlich einer fremden Armee angeschlossen!

Mit freundlichen Grüßen

Jack Bückmann

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 22. Dezember 2014
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Bückmann,

vielen Dank für Ihre Mail, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Unser Grundgesetz verbietet es, die deutsche Staatsangehörigkeit zu entziehen. Wesentlich beim Entzug der Staatsangehörigkeit ist, dass der Betroffene gegen seinen Willen die Staatsangehörigkeit verliert und diesen Verlust nicht vermeiden kann.

Vom Entzug der Staatsangehörigkeit zu unterscheiden ist der Verlust der Staatsangehörigkeit. Im Gegensatz zum Entzug wäre der Verlust der Staatsangehörigkeit für den Betroffenen vermeidbar gewesen. Der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit darf nur aufgrund eines Gesetzes eintreten.

Eine Regelung dafür findet sich im Staatsangehörigkeitsgesetz. Grundsätzlich verliert ein Deutscher, der in die Streitkräfte oder einen vergleichbaren bewaffneten Verband eines ausländischen Staates eintritt, seine deutsche Staatsangehörigkeit. Allerdings tritt auch in diesem Fall der Verlust der Staatsangehörigkeit gegen den Willen des Betroffenen nur dann ein, wenn er dadurch nicht staatenlos wird.

Vom 28. August 2007 bis 18. September 2014 wurden in Deutschland 23 Verlustfälle wegen Wehrdienstes bei fremden Streitkräften registriert. Die Bundesregierung verfolgt terroristische Reisebewegungen in die Krisenregionen aufmerksam und mit Sorge. Sie prüft derzeit umfassend, ob und wie sich Gesetze anpassen lassen, um dies zu verhindern.

Um dem Phänomen der sogenannten „foreign fighters“ zu begegnen, wird die Bundesregierung ein Gesetz auf den Weg bringen, mit dem die Ausreise potentieller Gewalttäter bzw. die unbemerkte Wiedereinreise verhindert werden kann. So soll ein Personalausweis-Ersatzdokument geschaffen werden, dessen Geltungsbereich auf Deutschland beschränkt ist und das einen deutlichen Hinweis darauf enthält, dass es nur hier gilt.

Weitere Informationen: http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2014/1...

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Kommentare (6)Schließen

  1. Autor Wolfgang Mücke
    am 28. November 2014
    1.

    Die Franzosen machen genau das. Sie entziehen französischen IS-Kämpfern die Staatsbürgerschaft und lassen sie nicht mehr einreisen.
    Angeblich lässt das Grundgesetz nicht zu, einen Deutschen zum Staatenlosen zu machen. Aber selbst bei doppelten Staatsbürgerschaften muss der deutsche Staat noch nachdenken.

  2. Autor Helmut Krüger
    am 03. Dezember 2014
    2.

    In der Tat: Das Grundgesetz formuliert es so und das halte ich - auch wenn es erschreckend kllingt - für vollkommen richtig.

    Stefan Heym und auch viele andere haben sich im Zweiten Weltkrieg völlig zu recht und aus Gewissensgründen einer fremden Armee gegen die deutsche angeschlossen. Das Recht kann und darf aber nicht in dem einen Falll das - und wenn auch nachträglich - gutheißen, im anderen Fall nicht. Alles andere wäre Gesinnungsjustiz.

    Von daher meine ich, müssten andere Konsquenzen gewählt werden, als der Entzug der Staatsbürgerschaft. Die Verteidigung des Staates wird zu Recht von Beamten verlangt, die Anerkennung als StaatsBÜRGER darf damit nicht verbunden sein. Allerdings ist es aus Sicht der Betreffenden schon recht merkwüridig, Angehöriger genau jenes Staates zu sein, den man von Grund auf bekämpft und zu beseitigen trachtet. Eine freiwillige Entlassung aus der Staatsbürgerschaft sollte möglich sein.

  3. Autor Erhard Jakob
    am 04. Dezember 2014
    3.

    Ja, das sehe ich auch so!
    Schließlich wurde Wolf Biermann
    auch aus der Staatsbürgerschaft
    der DDR entlassen.

  4. Autor Erhard Jakob
    am 10. Dezember 2014
    4.

    Clemens,
    einerseits sehe ich das
    auch so, wie Sie!
    .
    Andererseits gilt
    aber auch:
    .
    *In einer Diktatur gehört
    ein Demokrat ins
    Gefängnis.*

  5. Autor Erhard Jakob
    am 12. Dezember 2014
    5.

    In einer Diktatur (des Geldes) kommen auch Menschen
    ins Gefängnis bzw. in die "Klappse", welche Banken
    zu Recht *dunkle Machenschaften* vorwerfen.

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