Sehr geehrter Herr Poburski,
vielen Dank für Ihre Mail, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Die Vorschriften des deutschen Aufenthaltsgesetzes regeln eindeutig, in welchen Fällen ein Ausländer ausreisepflichtig ist, wann er ausgewiesen bzw. abgeschoben werden kann und wie dies durchgesetzt wird.
Vor wenigen Wochen hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf beschlossen, mit dem das Ausweisungsrecht grundlegend neu geordnet wird. Das Gesetz ist darauf ausgerichtet, verstärkt den Aufenthalt von Personen wieder zu beenden, wenn ihnen unter keinem Gesichtspunkt ein Aufenthaltsrecht in der Bundesrepublik Deutschland zusteht. Ihre Ausreisepflicht soll dann – auch zwangsweise - entsprechend durchgesetzt werden. Darüber hinaus sollen das (in § 11 Aufenthaltsgesetz geregelte) Recht der Einreise- und Aufenthaltsverbote neu aufgestellt und Einreisesperren für bestimmte Personen eingeführt werden.
Mehr Informationen zum Aufenthaltsgesetz und zu den geplanten Änderungen:
http://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/ http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2... http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Nachrichte...
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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