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Beantwortet
Autor Stephan Redecker am 01. Dezember 2014
12671 Leser · 7 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

tugce

Liebe Frau Bundeskanzlerin, sie haben es bestimt schon in den Medien Gelesen der Fall Tugce lässt auch mir keine Ruhe, wie kann es sein das ein Totschläger eine milde Strafe bekommt und dann auch noch sein Opfer sammt Familie Verhöhnt und verspottet, obwohl Tugce Zivilcourage gezeigt hat, was nützt ihr ein bödes Verdienstkreuz = richtig Nix Tugce Ist Tot, Und was Bekommt der Täter = Freigang Kur und Erholung Im Gefängnis Ich und Viele andere Bundesbürger fordern daher Härtere Strafen für solche Täter, wenn ich an Ihrer Stelle wäre dann Würden solche Straftäter an den Galgen kommen .

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 12. Januar 2015
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Redecker,

vielen Dank für Ihre Mail, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Die Bundeskanzlerin ist bestürzt über die feige und brutale Gewalttat, der Tuğçe A. zum Opfer gefallen ist. Sie zollt dem Mut und der Zivilcourage von Tuğçe tiefen Respekt. Ihr Mitgefühl gilt den Angehörigen und Freunden. Eine solche Tat ist nicht hinnehmbar.

Sehr viele Menschen in Deutschland fühlen mit der Familie und verurteilen die Tat aus tiefstem Herzen. Die großen Zeichen der Solidarität, die in ganz Deutschland erfolgt sind, haben dies eindrucksvoll gezeigt. Für die gerechte Bestrafung des Täters sind die Justizbehörden zuständig.

Das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit ist ein Grundrecht in der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland. Daher gehen die deutschen Behörden entschlossen gegen jegliche Art von Gewalt vor und sorgen dafür, dass die Täter ihre gerechte Strafe erhalten. Über die Strafverfolgung und die Strafzumessung entscheiden in Deutschland die unabhängigen Gerichte nach Recht und Gesetz.

Die Todesstrafe ist in Deutschland nach Artikel 102 des Grundgesetzes abgeschafft. Bei Mord und Totschlag sieht das deutsche Strafgesetzbuch eine bis lebenslange Freiheitsstrafe vor, die höchste Strafe des deutschen Strafrechts. Frühestens nach 15 Jahren kann ein zu lebenslanger Haft Verurteilter eine vorzeitige Haftentlassung beantragen. Darüber entscheidet dann ein Gericht.

Die konkrete Freiheitsstrafe setzen die Strafgerichte unparteiisch und unabhängig fest. Dies ist Ausdruck einer funktionierenden Demokratie und wesentlicher Bestandteil des Rechtsstaats. In ihrer Urteilsfindung haben die Richter alle Umstände gegeneinander abzuwägen, die für und gegen den Täter sprechen. Dazu gehören die konkreten Umstände der Tat wie auch beispielsweise das Vorleben des Täters, seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse sowie sein Bemühen, den Schaden wiedergutzumachen.

Die Strafzumessung gegenüber minderjährigen Straftätern und Heranwachsenden unterliegt den Regeln des Jugendgerichtsgesetzes. Um die Jugendkriminalität wirksamer zu bekämpfen, ist das Jugendstrafrecht 2012 in einigen Punkten verschärft worden. So stieg das Höchstmaß der Strafe für Heranwachsende bei Mord auf 15 Jahre. Außerdem wurde der sogenannte Warnschussarrest eingeführt.

Mehr Informationen über die gesetzlichen Regelungen zur Strafzumessung, den Rechtsfolgen des Mordes, des Totschlags und den Rechtsfolgen im Jugendstrafrecht: http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/ http://www.gesetze-im-internet.de/jgg/index.html

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Kommentare (7)Schließen

  1. Autor Wolfgang Mücke
    am 15. Dezember 2014
    1.

    Die Todesstrafe ist zum Glück in der EU abgeschafft. So soll es auch bleiben. Fr. Merkel und kein Nachfolger im Kanzleramt wird die Todesstrafe oder gar den Galgen befürworten. Den Galgen gibt es nicht einmal in China, dem Land, in dem die meisten Todesstrafen vollstreckt werden.
    Mit Leuten, die "hängt ihn auf" rufen, will ich nichts zu tun haben. Das gilt auch für die aktuell 106 Befürworter.

  2. Autor Helmut Krüger
    am 17. Dezember 2014
    2.

    Ich sehe es exakt genauso wie Wolfgang Mücke.

    Der völlig irrige Einzeltäter, der solch Ungeheures vollbringt, ist brutal.
    Eine Gemeinschaft, die im Wissen klüger sein sollte und auch überlegter, ist bei planmäßiger Vollstreckung der Todesstrafe brutaler.

  3. Autor Erhard Jakob
    am 18. Dezember 2014
    3.

    Steffen,
    .
    wir sollten das Böse nicht mit Bösen
    sondern mit Gutem überwinden.
    .
    Mit dem Galgen (hier: Todesstrafe)
    kann man das Problem auch
    nicht lösen.
    .
    Böse Menschen sind deshalb böse geworden,
    weil man ihnen den Weg verrammelt haben,
    auf dem sie gut sein wollten.
    .
    Der Tod von Tugce muss angemessen
    gesühnt werden. Wut und Hass
    sind keine >guten Berater<.

  4. Autor Erhard Jakob
    am 20. Dezember 2014
    4.

    Was Recht ist muss Recht bleiben.
    .
    Wenn in Deutschland die Todestrafe abgeschaft wurde,
    dann kann sie nicht ganz pltzlich angewandt werden.
    .
    Wut, Hass und Rache haben in der
    *Juristerei* nichts zu suchen.
    .

  5. Autor Wolfgang Mücke
    am 29. Dezember 2014
    5.

    Mich wundert, dass dieses Thema auf Platz 2 liegt, obwohl die Bitte um eine Todesstrafe absolut unsinnig ist. Da scheint es viele "Rübe ab"-Kommentatoren zu geben. Leben wir im wilden Westen?
    Ganz abgesehen davon muss man das Gericht abwarten. Das Urteil kann am Ende auch Körperverletzung mit Todesfolge lauten.

  6. Autor Wolfgang Mücke
    am 29. Dezember 2014
    6.

    Wenige Tage nach der Tat an Tugce wurde ein junger Mann erschossen, als er einen bewaffneten Räuber in einem Supermarkt festhalten wollte.
    Dies fand nur wenige Zeilen in den Medien.
    Warum werden die Dinge so unterschiedlich gesehen?
    Hier kann man sogar von einem gewissen Vorsatz des Täters reden, weil er Täter eine schussfertige todbringende Waffe bei sich trug.

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