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Soziales
Lebenssstandardsicherung durch GRV notwendig
Sie haben heute zu Recht die drohende Altersarmut beklagt und zugleich die dazu im Widerspruch stehende Absenkjung des Rentenniveaus durch die Rentenreform 2001 gutgheißen. Beides widerspricht sich nicht nur, sondern die Absenkung ist auch nicht notwendig.
Der wissenschaftliche Sozialpolitier Professor Schmähl stellt begründet fest, dass der Abbau des Leistungsniveaus "nicht die Lösung des Problems unzureichender Alterseinkommen, sondern selbst deren Ursache" ist. Und er fügt hinzu: "... der in der deutschen Altersicherungspolitik eingeschlagene Weg hat das Potential für eine gesellschaftspolitische Zeitbombe. Der zentrale Ansatz für ein Umsteuern ... ist folglich das Leistungsniveau in der GRV". Ein Umsteuern ist auch möglich, weil die Reform auf einer unzulässigen Verengung des Problems auf die demografische Entwicklung basierte und weil sie die bis 2030/2040 zu erwartende Realeinkommenssteigerung vernachlässigte, die die Wirkungen der steigenden Altenquote jedenfalls dann überkompensieren wird, wenn eine richtige makroökonomische Wirtschaftspolitik betrieben wird.. Die Lebensstandardsicherung im Rahmen der GRV ist schon aus Sicherheitsgründen (Finanzkrise! Zinsentwicklung!) und wegen der eingeschlossenen Dynamisierung notwendig. Eine kapitalgedeckte Rente kann auf dieser Basis nur ergänzend in Frage kommen.
Ich empfehle Ihnen dringend, sich in dieser für Millionen von Bürgern lebenswichtigen Frage nicht von Wissenschaftlern beraten zu lassen, die der Finanzwirtschaft nahe stehen, sondern von Wissenschaftlern wie Prof. Schmähl, die das Wohl der arbeitenden Menschen im Auge haben und die nicht interessengeleitet wichtige ökonomische Entwicklungen (Produktivitäts- und also Realeinkommenssteigerungen) ausblenden.
Da Sie dem Wohl des deutschen Volkes verpflichtet sind, dürfen Sie die gesellschaftspolitische Zeitbombe nicht explodieren lassen.,
Freundliche Grüße
Ernst Niemeier
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am 07. Dezember 2014
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am 08. Dezember 2014
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am 16. Dezember 2014
3.
am 29. Dezember 2014
4.
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