Liebe Besucherinnen und Besucher,
seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.
Wir danken Ihnen für Ihre rege Teilnahme auf www.direktzurkanzlerin.de.
Ihr Moderationsteam
Status der Beiträge
- Abstimmung läuft
- Abstimmung beendet
- Beantwortet
- Zur Beantwortung weitergeleitet
- Abstimmung beendet und archiviert
Die Kanzlerin direkt
Zahlplficht und Transportpflicht
Im guten Glauben, transportiert zu werden, machte ich mich gestern auf den Weg zur Arbeit
Bei Rückkehr fielen recht plötzlich streikbedingt die Regiotrams in Nordhessen aus. Vorwarnung war mir nicht bekannt und auch im Regio, in dem ich ankam, vernahm ich keinerlei warnendes Wort. Als ich umsteigen wollte,fand Ich mich in Eiseskälte im Bahnhof "gestrandet". Keine zuverlässigen Ansagen betr. Weiterkommen. Nur der Verweis auf Streik und Internet ohne Internetcaffee zur Stelle. Ich nahm das letzte vorhandene Taxi und führ nach widersprüchlichen Ansagen und 40 minütigem Aufenthalt für 60 Euro nach Hause,
Frage: Wen darf ich kontaktieren, sollte ich ohne verfügbare Hotels und Taxis gestrandet in der Kälte endigen?
Vielleicht die Polizei? Bzw. vorbeugend die Ambulanz?
Oder, sollen Frostsymptome und Unterkühlung erst abgewartet werden?
Ein Staat der mit Polizeigewalt sicherstellt, dass Leistung einerseits zwar bezahlt aber nicht erbracht werden muss, sondern nach dem Losprinzip "erfolgen darf" (seien es nun wahrheitsgemäße Infos oder Transport) ist kein Rechtsstaat.
Verbesserungsvorschlag:
Weg mit öffentlichen Verkehrsmitteln und den darüber berichtenden ÖR, dann wissen wir wenigstens woran wir sind.
Eine Leistung nicht zu erbringen ist das Eine. Zuverlässigen Transport zu suggerieren, um die Leute in Eiseskälte zu locken und dort zu belassen geht allerdings noch einen Schritt weiter. HIer beginnt meines Erachtens die grobe Fahrlässigkeit und vorsätzliche Körperverletzung.
Bitte keine Mär vom Streik gegen Arbeitgeber, Mangels zeitiger Vorwarnung konnte dieser bis kurz vor Leistungsverweigerung unwissende Reisende abkassieren! Dies wirft nicht nur die Frage nach vorsätzlicher Körperverletzung, sondern auch nach betrügerischen Machenschaften auf......
Kommentare (15)Schließen
am 09. Dezember 2014
1.
am 09. Dezember 2014
2.
am 09. Dezember 2014
3.
am 10. Dezember 2014
4.
am 10. Dezember 2014
5.
am 11. Dezember 2014
6.
am 13. Dezember 2014
7.
am 13. Dezember 2014
8.
am 19. Dezember 2014
9.
am 19. Dezember 2014
10.
am 22. Dezember 2014
11.
am 25. Dezember 2014
12.
Kommentar zu Kommentar 12 am 29. Dezember 2014
13.
am 02. Januar 2015
14.
Kommentar zu Kommentar 14 am 05. Januar 2015
15.
Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie angemeldet sein.