Liebe Besucherinnen und Besucher,
seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.
Wir danken Ihnen für Ihre rege Teilnahme auf www.direktzurkanzlerin.de.
Ihr Moderationsteam
Status der Beiträge
- Abstimmung läuft
- Abstimmung beendet
- Beantwortet
- Zur Beantwortung weitergeleitet
- Abstimmung beendet und archiviert
Die Kanzlerin direkt
Mindestlohn Ausnahmen
Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin Merkel,
ich begrüße den Mindestlohn als eine längst überfällige Entscheidung, die in vielen Branchen bestehende Missstände beseitigt.
Aber wie kann es sein, dass sehr gut ausgebildete Diplom Psychologen (und auch promovierte Psychologen) in Weiterbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten vom Mindestlohn ausgeschlossen wurden und weiterhin zum Nulltarif (oder bestenfalls Taschengeld) 1800 Stunden (1,5 Jahre) in Kliniken arbeiten müssen. Warum hat man sie von der 3 Monatsregelung ausgeschlossen (Vergütung wenn Praktikum länger als 3 Monate dauert)?
Psychologen erbringen während Ihres Pflichtpraktikums wirtschaftlich verwertbare Leistungen für Kliniken und Ihnen sollte folglich zumindest der Mindestlohn, wenn nicht sogar eine Vergütung gemäß Ihrer Grundqualifikation, zustehen.
Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen und in der Hoffnung, dass Sie diesen Beitrag lesen und dieser Missstand endlich beseitigt wird.
Dr. Damaris Bäumler (Dipl. Psych.)
Kommentare (1)Schließen
am 19. Januar 2015
1.
Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie angemeldet sein.