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Abstimmungszeit beendet
Autor Damaris Bäumler am 06. Januar 2015
8042 Leser · 1 Kommentar

Die Kanzlerin direkt

Mindestlohn Ausnahmen

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin Merkel,

ich begrüße den Mindestlohn als eine längst überfällige Entscheidung, die in vielen Branchen bestehende Missstände beseitigt.

Aber wie kann es sein, dass sehr gut ausgebildete Diplom Psychologen (und auch promovierte Psychologen) in Weiterbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten vom Mindestlohn ausgeschlossen wurden und weiterhin zum Nulltarif (oder bestenfalls Taschengeld) 1800 Stunden (1,5 Jahre) in Kliniken arbeiten müssen. Warum hat man sie von der 3 Monatsregelung ausgeschlossen (Vergütung wenn Praktikum länger als 3 Monate dauert)?

Psychologen erbringen während Ihres Pflichtpraktikums wirtschaftlich verwertbare Leistungen für Kliniken und Ihnen sollte folglich zumindest der Mindestlohn, wenn nicht sogar eine Vergütung gemäß Ihrer Grundqualifikation, zustehen.

Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen und in der Hoffnung, dass Sie diesen Beitrag lesen und dieser Missstand endlich beseitigt wird.

Dr. Damaris Bäumler (Dipl. Psych.)

Kommentare (1)Schließen

  1. Autor Erhard Jakob
    am 19. Januar 2015
    1.

    Frau Dr. Damarius Bäumler,
    Ihre Frage ist mehr als berechtigt.

    Es gibt aber auch noch weitere Möglichkeiten,
    den gesetzlichen Lohn auszuhebeln.

    Ich arbeite seit zirka 20 Jahren (3 Uhr aufstehen)
    als Zeitungszusteller >Stücklohn plus Werbung<..
    Hierfür hätte ab 1.Januar 2015 der Mindestlohn
    gezahlt werden müssen. Wird er aber nicht.

    Für Zeitungszusteller ohne Werbung und Stück-
    lohn, ist eine gesetzliche Übergangs-
    regelung geschaffen worden.

    Um den Mindestlohn nicht zahlen zu müssen,
    wurde ein Form gefunden. Die Werbung wird
    jetzt in der Zeitung verpackt und so gilt
    jetzt die gesetzliche Übergangs-
    regelung.

    Für die Tour war seit ewigen Zeiten
    2 h festgelegt worden. Wer flinke
    Füsse hatte, hat diese Norm
    auch geschafft.

    Ab 1.1.2015 wurde diese Norm-Zeit
    >ohne das sich die Tour verkürtzt
    hat< von 2 h auf 1,2 h verkürtzt.
    Diese kann nun wirklich
    niemand mehr
    schaffen.

    Wer sich beschwert bekommt mit Sicherheit
    die Antwort: *Verklag mich doch!* bzw.
    *Wenn´s dir nicht passt, Auf der
    Strasse warten schon 20
    andere die deine Tour
    machen wollen.*
    .
    Das zu der Gesetzlichkeit
    und zu der Wirklichkeit!
    .
    Das ist alles immer
    so eine Sache.
    .
    Zumal bis 6 Uhr ein Nachtschicht-
    Zuschlag hinzukommen musste.
    Jedoch ist er in den letzten 20
    Jahren nicht gezahlt worden.
    .
    Wer einen Rechtsstreit vermeiden
    wollte, hat das eben hin-
    genommen und
    basta.

    Und wenn er geklagt und und wäre an eine
    Gerichtsprotokoll fälschenden Richter bzw.
    einen dieses Verbrechen verhehlenden
    Richter gekommen, hätte er den
    Rechtsstreit sowieso
    verloren.

    Das zum Rechtsstaat
    Deutschland.

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