Sehr geehrte Frau Brinkmann,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Das Grundgesetz sichert politisch Verfolgten ein individuelles Grundrecht auf Asyl zu. Das bedeutet, dass Asylbewerber Anspruch auf ein rechtstaatliches Verfahren haben. Es gibt in Deutschland keine Schnellverfahren. In einem rechtstaatlichen Asylverfahren werden alle relevanten Fakten zusammengetragen und individuell bewertet.
Die Dauer der Asylverfahren ist teilweise durch die steigende Zahl der Asylbewerber begründet. 2014 wurden in Deutschland über 200.000 Asylanträge gestellt – im Vergleich zu knapp 130.000 im Jahr 2013. Ziel der Bundesregierung ist eine möglichst schnelle Entscheidung über Asylanträge. Im Koalitionsvertrag wurde vereinbart, die Bearbeitungsdauer bei den Asylverfahren zu verkürzen. Das Verfahren bis zum Erstentscheid soll nicht länger als drei Monate dauern.
Über Asylanträge entscheidet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Ausschlaggebend ist dabei die persönliche Anhörung des Asylbewerbers. Bei Bedarf werden zusätzliche Ermittlungen veranlasst. Um Asylanträge rascher bearbeiten zu können, erhält das BAMF insgesamt 650 neue Stellen.
Außerdem hat die Bundesregierung den Arbeitsmarktzugang für Asylbewerber und Geduldete weiter erleichtert: Die Wartefrist für die Ausübung einer Beschäftigung ist auf drei Monate verkürzt. Durch die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit können Asylbewerber ihren Lebensunterhalt dann selbst bestreiten. Weitere Informationen zur Verkürzung der Wartefrist finden Sie hier:
http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2014/0...
Überdiese entfällt in bestimmten Fällen die „Vorrangprüfung“ für den Arbeitsmarktzugang. Die Neuregelung ist auf drei Jahre befristet. Die Bundesregierung wird anschließend – unter Berücksichtigung der Arbeitsmarktsituation – über eine Verlängerung entscheiden. Weitere Informationen zum Wegfall der Vorrangprüfung finden Sie hier:
www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2014/10/2014-10...
Mit freundlichen Grüßen Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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