Sehr geehrter Herr Lissowski,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Die Radikalisierung junger Menschen durch islamistische Propaganda und ihre Rekrutierung für den terroristischen Kampf sind Herausforderungen für Deutschlands Sicherheit. Die zuständigen Behörden in Bund und Ländern bewerten die Lage und Entwicklung aufmerksam und tauschen sich ständig aus. Die Sicherheitsbehörden gehen bereits jetzt aktiv gegen bekannte Tatverdächtige vor. Es gibt eine Vielzahl von Ermittlungsverfahren.
Die Anschläge der jüngsten Zeit haben auf bedrückende Weise gezeigt, dass es mehr denn je gilt, unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung entschlossen und mit allen rechtsstaatlichen Mitteln gegen den internationalen Terrorismus, gegen Fanatismus und Radikalisierung zu verteidigen.
Deshalb ist es von zentraler Bedeutung, Reisen von Personen, die die innere oder äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährden, zu verhindern. Das gilt besonders auch für die Aus- und auch die Wiedereinreise sogenannter „foreign fighters“ in die Region Syrien und Irak.
Personen, die schwere staatsgefährdende Gewalttaten vorbereiten, kann heute schon der Reisepass entzogen werden. Das gilt für Personen, durch die die Sicherheit eines Staates, von internationalen Organisationen oder deutsche Verfassungsgrundsätze beeinträchtigt werden könnten (§ 89a Strafgesetzbuch). Die Bundesregierung hat zusätzlich vor kurzem den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Personalausweisgesetzes zur Einführung eines Ersatz-Personalausweises und zur Änderung des Passgesetzes beschlossen.
Zur effektiven Kontrolle der deutschen Staatsangehörigen, die zum islamistisch-dschihadistischen Personenspektrum zählen, soll nun – neben dem Pass – auch der Personalausweis entzogen werden können. Stattdessen bekommen sie einen Ersatz-Personalausweis.
Um die unerkannte Wiedereinreise potentieller Dschihadisten nach Deutschland zu unterbinden, wird durch Änderungen im Passgesetz und im Personalausweisgesetz zudem eine gesetzliche Grundlage für die Ungültigkeit der Dokumente geschaffen.
Dadurch wären radikalisierte Personen, die sich im Ausland aufhalten, nicht mehr im Besitz eines gültigen Reisedokuments. Sie könnten innerhalb des Schengener Informationssystems oder über Interpol unmittelbar ausgeschrieben und gerade auch in den Transitländern leichter aufgegriffen werden.
Weitere Informationen: http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2015/01/... http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2015/0...
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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