Sehr geehrter Herr Wassill,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Nach dem Anschlag von Paris hat die Bundeskanzlerin erklärt, dass wir „ein funktionierendes System der Sicherheit“ hätten, es aber kontinuierlichen Handlungsbedarf gebe. Den Netzwerken der Terroristen stellt Deutschland ein Netzwerk der Sicherheitsbehörden entgegen. Das Zusammenspiel der Sicherheitsbehörden in Bund und Ländern prägen zwei wesentliche Merkmale: Bundesstaatlichkeit und Trennungsgebot.
Die Bundesrepublik Deutschland ist ein Bundesstaat. Das bedeutet, dass sowohl Bund als auch Länder über eigene Sicherheitsbehörden mit eigenen Aufgaben verfügen. Das Trennungsgebot besagt, dass die Aufgaben von Polizei und Nachrichtendiensten durch verschiedene, organisatorisch voneinander getrennte Behörden wahrzunehmen sind.
In der Praxis müssen sich die Sicherheitsbehörden natürlich über ihre Erkenntnisse austauschen. Bei der Bekämpfung des islamistischen Terrorismus geschieht das im Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ). Hier sitzen die Vertreter aus denjenigen Behörden des Bundes und der Länder zusammen, die sich mit Terrorismusabwehr befassten. Die Sicherheitsbehörden tauschen sich darüber hinaus auf verschiedenen weiteren Plattformen bei der Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus aus und verfügen über gemeinsame Dateien, die der informationellen Verknüpfung dienen.
Seit 2004 proben Bund und Länder gemeinsames Krisenmanagement in Krisenmanagement-Übungen (LÜKEX). Diese Übungen finden ressort- und länderübergreifend alle zwei Jahr statt.
Mit seinen europäischen und internationalen Partnern tauscht Deutschland sich aus, um Terroranschläge zu verhindern. Darauf hat Bundeskanzlerin Angela Merkel in ihrer Regierungserklärung am 15. Januar 2015 hingewiesen: „Der Informationsaustausch auch über Ländergrenzen hinweg ist und bleibt für unsere Sicherheit absolut unverzichtbar.“
Bundesinnenminister de Maizière hat mehrfach betont: „Die deutschen Sicherheitsbehörden unternehmen alles, um die Bevölkerung wirksam zu schützen. Die Lage ist ernst, es besteht Grund zur Sorge und Vorsorge, jedoch nicht zu Panik und Alarmismus."
Weitere Informationen zur Terrorismusbekämpfung und zur Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden:
http://www.bmi.bund.de/DE/Themen/Sicherheit/Terrorismusbe...
http://www.bmi.bund.de/DE/Themen/Sicherheit/Terrorismusbe...
http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2...
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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am 12. Januar 2015
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am 15. Januar 2015
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am 21. Januar 2015
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am 21. Januar 2015
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am 22. Januar 2015
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