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Soziales
Aufsichtsbehörde Jugendamt fehlt
Sehr geehrte Frau Dr. Merkel!
Warum gibt es in Deutschland keine übergeordnete Behörde bei der die Beschwerde über die Arbeitsweise eines Jugendamtes möglich ist?
Die Kommunalaufsicht ist nicht zuständig.
In meinem Fall waren nur mehrere erfolglose Fachaufsichtsbeschwerden und ein Gespräch mit dem zuständigen Landrat möglich. Sie führten zu keiner Änderung des Inhaltes der abgegebenen Stellungnahmen des Jugendamtes vor dem Familiengericht.
Stattdessen wurden weiterhin teure Hilfen nach SGB VIII finanziert, die eben erfolglos blieben. Klagen vor dem Verwaltungsgericht wegen unzureichender Zielsetzung in den Hilfeplänen waren ebenfalls nicht zielführend.
Das Jugendamt war im konkreten Fall nicht bereit, einen Wechsel meines Sohnes in meinen Haushalt zu befürworten, weil keine Kindeswohlgefährdung vorlag. Nach geltender Rechtslage hätte mein Sohn aber das Recht in meinen Haushalt zu wechseln, weil "triftige, das Kindeswohl betreffende Gründe" vorlagen und es für ihn eine "deutliche Verbesserung" (BGB §1696) bedeutet hätte.
Dieses Recht wurde ihm auch aufgrund der Stellungnahmen des Jugendamtes vom Gericht versagt und ließ mich Verfassungsbeschwerde einlegen.
Darüberhinaus verweigert das zuständige Jugendamt grundsätzlich Mediationstermine während laufender Verfahren, obwohl ein Rechtsanspruch nach SGBVIII besteht und eine gleichzeitige Mediation sinnvoll sein kann.
Die Arbeit der Jugendämter wird auch an vielen anderen Stellen immer wieder kritisiert.
Freundliche Grüße
Aurelia Weinhold
Kommentare (1)Schließen
am 27. Januar 2015
1.
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