Liebe Besucherinnen und Besucher,

seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

Wir danken Ihnen für Ihre rege Teilnahme auf www.direktzurkanzlerin.de.

Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor Anna Lisa Graf am 19. Januar 2015
39190 Leser · 22 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

Entkriminalisierung von Cannabis bis zu einer Menge von 30 Gramm

Sehr geehrte Frau Dr. Merkel,

ich möchte hiermit eine Anfrage zur längst überfälligen Entkriminalisierung geringer Mengen Cannabis von bis zu 30 Gramm stellen.

Da sich bis jetzt gestellten Fragen mit der kompletten Legasierung von Cannabis oder ausschließlich mit Medizinischen Cannabis beschäftigen, unterscheidet sich diese Anfrage signifikant von den anderen und sollte auf jeden fall extra gestellt werden.

Die momentane Gesetzeslage im Bereich geringe Mengen Cannabis ist im Moment alles andere als zufriedenstellend.

Staatsanwälte und Richter können zwar verfahren in diesem Bereich nach eigenem ermessen einstellen, trotzdem muss jedes kleine Gramm vorerst zur Anzeige gebracht und bindet somit Personal und Zeit die weitaus besser genutzt werden könnte.

Außerdem ermöglicht die momentane Regelung ein sehr hohes Maß an Wilkür und dadurch ungerechte Behandlung, indem der eine mit 5 gramm erwischt wird und das verfahren eingestellt wird, und der nächste einen Landkreis weiter wegen 0.9 gramm als ersttäter zu 400Euro Geldstrafe verurteilt wird. So ist es mir nähmlich vor einigen Jahren passiert.

Das diese ungerechte und unterschiedliche Behandlung gleicher Gegebenheiten im selben Land, für ein angeblich Demokratisches und Freies Land wie Deutschland absolut inankzeptabel muss nicht disskutiert werden.

Da eine Entkriminaliserung geringer Mengen Cannabis weder gegen die verpflichtenden UN Partnerschaftsverträge verstößt wie die Legalisierung noch eine Änderung des BTMG oder SGB5 durch das Bundesverfassungsgericht eine Problem darstellen würde.

Möchte ich nun wissen wie lange ich mir diesen Misstand noch angucken muss und wann in diesem Jahr mit einem Antrag zu dem Thema im Bundestag zu rechnen ist ?

Mit freundlichen Grüßen

Anna-Lisa Graf

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 02. Februar 2015
Angela Merkel

Sehr geehrte Frau Graf,

vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Der Besitz von Cannabisprodukten ist und bleibt auch in geringer Menge strafbar. Allerdings kann nach Paragraph 31a des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) die Staatsanwaltschaft in bestimmten Fällen von der Verfolgung absehen. Das ist dann der Fall,

  • wenn die Schuld des Täters als gering anzusehen wäre,
  • kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht
  • und die Betäubungsmittel lediglich zum Eigenverbrauch in geringer Menge dienen.

Es steht im Ermessen der Staatsanwaltschaft, ob sie das Verfahren einstellt. Der Begriff der „geringen Menge“ ist zwar nicht im BtMG definiert, aber die Bundesländer haben entsprechende Verwaltungsvorschriften erlassen und darin Grenzmengen zur Bestimmung der „geringen Menge“ festgelegt. Die meisten Länder haben die obere Grenze für den Eigenbedarf auf sechs Gramm festgelegt.

Im Übrigen entscheiden im Einzelfall die zuständigen Strafverfolgungsbehörden der Länder und die unabhängigen Gerichte über Verfahrenseinstellungen.

Weitere Informationen:

http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/029/1802937.pdf http://www.gesetze-im-internet.de/btmg_1981/__31a.html http://www.drugcom.de/drogen/alles-ueber-cannabis/topthem...

Unsere aktuelle Stellungnahme zur Legalisierung von Cannabis wird Sie sicher auch interessieren:

http://www.direktzu.de/kanzlerin/messages/cannabis-legali...

Mit freundlichen Grüßen Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Kommentare (22)Schließen

  1. Autor Torsten Hergesell
    am 19. Januar 2015
    1.

    Interessante Frage!
    Leider wurde meine Frage zu genau diesem Thema nicht veröffentlicht... Vermutlich weil ich zu direkt fragte und den Vorstoß von Herrn Oberstaatsanwalt Patzak (langjähriger Kommentator des BtmG und "Kettenhund" der Regierung, was Cannabis angeht) erwähnte.
    Herr Patzak schlug vor, den Besitz von 6g Cannabis durch eine SOLL-Bestimmung im BtmG zu entkriminalisieren und den Eigenanbau bis zu 3 Pflanzen ebenfalls.

    Vermutlich wird die Bundesregierung diese Minimallösung nach Einbringung des neuen Gesetzesvorschlags der GRÜNEN zur Hanfregulierung im Bundestag vorbringen. Die mediale Vorbereitung darauf läuft ja schon (Cem Özdemir) und die Polizei-Sprecher und Gewerkschaften dürfen sich auch schon in diese Richtung äußern... alles deutet also darauf hin, dass das schon in dieser Legislaturperiode erfolgen wird.

  2. Autor Marcel Schieweling
    am 20. Januar 2015
    2.

    Guten Tag,
    eine schöne Zusammenfassung der Fakten:
    http://www.huffingtonpost.de/2015/01/13/cannabis-verstehe...

    Und bitte nicht wieder schreiben: "Weitere Informationen finden Sie bei der Drogenbeauftragten der Bundesregierung: http://drogenbeauftragte.de/"; Gerade in Bezug auf die hier zur Debatte stehende Substanz, sind die Daten hoffnungslos veraltet. Außerdem, mit Verlaub, hat sich die derzeitige Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Frau Mortler, vollkommen diskreditiert durch beleidigende Äußerungen dem Deutschen Hanfverband und diesem nahe stehenden Einzelpersonen gegenüber wie auch durch ihre Positionierung in Bezug auf Alkohol (z. B. https://twitter.com/marlenemortler/status/420953004465217536).
    Viele Grüße

  3. Autor Anna Lisa Graf
    am 20. Januar 2015
    3.

    Das diese Frage innerhalb von 24 Stunden auf Platz eins ist mit den meisten Positiven antworten, zeigt bereits wie groß das öffentliche Intresse an diesem Thema ist.

    Die Menschen wollen keine Steuern mehr zahlen um Kiffer zu jagen, die Polizei selbst möchte keine Kiffer mehr jagen, 131 Strafrechtsprofessoren haben gessagt das das aktuelle Cannabisgesetz absolut inakzeptabel ist, die Polizeigewerkschaften sagen das selbe, genauso wie Richter (zb. Andreas Müller), und auch der Großteil der Wissenschaftlichen und Juristischen Fachwelt sprechen sich gegen die Repression aus, 4 von 6 Partein im Bundestag sind für eine Herausnehme von Cannabis aus der ersten Anlage des BtmG und die SPD schwankt. Nur euer Dr. Thomasius geht noch dagegen und das auf Kosten seiner eigenen glaubwürdigkeit, er wird inzwischen von niemanden mehr ernst genommen, und gilt als vetreter der lobbyisten.

    Wie lange kann man diese Fakten noch ignorieren, konservativ hin oder her das hat doch nix damit zu tun, das man sich nicht weiterentwickeln kann.

    Wir haben das Personal nicht es gibt verhältnissmäßig 10 mal wichtigere Sachen die die Polizei zu tun hat, Terroristen, Kriegsrückkerer, Rechtsradikale, Linksradikale und ale andern Radikalen die immer mehr werden und überwacht werden müssen.

    Weltweit ist die legalsierung auf dem Vormarsch und jeder Kriminelle im Ausland hofft das die Gesetze hier bleiben, und man im Ausland billig legal produzieren kann, und dann teuer und unversteuert in Deutschland verkaufen.

    Die Holländiusche grenzen zu Überwachen hat schon kaum geklappt, was will man machen wenn alle Überwacht werden müssen außer die zu Frankreich.

    Wenden sie ihre meinung für die Zukunft ihrer Partei, Cannabis könnte ihr Untergang werden obwohl sie nie welches Konsumiert haben.

    Aufgrund von Ablehnung und Verurteilung mit absolut wiederlegten Argumenten zu diesem Thema schaden sie ihrer Glaubwürdigkeit mehr als sie sich vorstellen können.

    Mit freundlichen Grüßen
    Anna-Lisa Graf

  4. Autor Erhard Jakob
    am 20. Januar 2015
    4.

    *Der Mensch stirbt nicht!
    Er bringt sich um!*

    Gemäß dieses Aphorimus eines
    weisen Arztes, bin ich der An-
    sicht, dass wir Rauschgift
    nicht legalisieren sollten.
    .
    Das hat natürlich nichts damit zu tun,
    dass Mediziner diese Mittel an
    Patienten verschreiben
    können.

    Es gibt schon genügend ungesunde
    Mittel (Alkohol, Nikotin usw) mit
    denen sich Menschen krank,
    bzw. totmachen können.

  5. Autor Anna Lisa Graf
    am 20. Januar 2015
    5.

    Herr Erhard Jakob, natürlich steht es ihnen frei ob sie Bewusstseinsbeinflussende Substanzen Konsumieren oder nicht, aber woher nehmen sie sich die Freiheit das für andere Menschen zb. mich mitzuentscheiden. Außerdem sind Alkohol und vorallem Tabak ebenfalls Rauschgifte wenn man sie denn so bezeichnen möchte, falls sie ein Leben in Abstinenz führen möchten, möchte ich sie darauf hinweisen, das für einen Komplett nüchternen Menschen das Serotonin in 2L Banansaft schon zu einer bemerkbaren Bewusstseinsveränderung (wenn auch nur Stimmungsaufhellend) führen können und in Kombination mit dem falschen vollkomen Legalen Medikament (MAO-Hemmer) Rauschzustände auslösen können die zu einem Serotoninsyndrom und damit zum Tod führen können. Also Bananen verbieten ?

  6. Autor Helmut Krüger
    Kommentar zu Kommentar 3 am 20. Januar 2015
    6.

    "Das diese Frage innerhalb von 24 Stunden auf Platz eins ist mit den meisten Positiven antworten, zeigt bereits wie groß das öffentliche Intresse an diesem Thema ist."

    Hier möchte ich Ihnen - obwohl ich der Überzeugung bin, dass die Grenzlinien bei Drogen völlig willkürlich und gemäß eines überbordenden Wirtschaftsinteresses gezogen werden - klar widersprechen.

    Dass so viele Pro-Stimmen eingegangen sind und so viele Kommentare geschrieben wurden, hat mit dem Funktionieren von Internet-Netzwerken zu tun, sprich: mit der Tatsache, sich irgendwo "dranzuhängen".

    Das ist bei den Cannabis-Kampagnen so und das ist auch bei PEGIDA so, trotz aller sehr unterscheidlicher und nahezu gegensätzlicher Vorzeichen. Wirkliche Überzeugungen sind gewachsen und sie wachsen im Laufe des Lebens, anstatt im eigenen Dunstkreis befangen zu sein. Für das eigene Anliegen, was ich sogar bedingt teile, ist das schlichtweg kontraproduktiv, in dieser Hinsicht oberflächliche Kampagnen loszutreten, wbei dann die Antwort des Bundespresseamt die gleiche sein wird wie auf die Frage, besser: die Kampagne der Vorgänger-Initiative: Mit Abstand und auf Anhieb die größte Stimmenzahl durch drei, vier gezielte Mausklicks, doch die Antwort fiel eben dementsprechend aus.

    Herzliche Grüße von jemand, der der Überzeugung ist, dass die Grenzen zwischen einer Ungefährdet bzw. geringen Gefährdung und dem Rausch ziemlich willkürlich gezogen werden und daher grundsätzlich der unbefangenen Überprüfung bedürfen

    Helmut Krüger

  7. Autor Erhard Jakob
    am 21. Januar 2015
    7.

    Ich wüßte zugern, ob der Abgeordnete der Grünen
    im Deutschen Bundestag >Cem Özdemir<
    rauschgiftsüchtig ist? Oder nicht?

  8. Autor Torsten Hergesell
    Kommentar zu Kommentar 4 am 21. Januar 2015
    8.

    Ohne eine Neubewertung oder Umgestaltung des Betäubungmittelgesetzes wird es keine Verschreibung von Cannabis an kranke Menschen geben!

    Sie sollten sich über die Rechtslage informieren.

    Außerdem lautet die Frage: Wem nutzt es, wenn wir Millionen von Menschen zu kriminellen stempeln? Das totale Verbot hat seit über 40 Jahren nichts gebracht! Es braucht nun neue Ansätze!

  9. Autor Viola Backhaus
    Kommentar zu Kommentar 4 am 21. Januar 2015
    9.

    Wie viele Menschen sind denn im vergangen Jahr an ihrem Cannabis-Konsum gestorben?

  10. Autor Nadine Tischer
    Kommentar zu Kommentar 9 am 21. Januar 2015
    10.

    Was ist das für eine Frage wie viele Menschen durch den Konsum von Cannabis gestorben sind? Vergangenes Jahr sind viele Menschen durch die LEGALEN Kräutermischungen gestorben oder mussten ärztlich behandelt werden. Jedes Jahr sterben Tausende Menschen durch den Konsum von Alkohol oder Zigaretten... Es ist jedem Menschen selbst überlassen was er mit seinem Körper macht, solange es nicht auf Kosten der Mitmenschen geht. Cannabis ist auch 'nur' ein Rauschgift, durch das man weder aggressiv oder Gewalt bereit wird. Ich persönlich verstehe nicht, warum so ein Hype aus der ganzen Sache gemacht wird.

  11. Autor Erhard Jakob
    am 21. Januar 2015
    11.

    Viola,
    bitte teile uns mit, wie viele Menschen im vergangenen
    Jahr an Nikotin und Alkohol gestorben sind?

    Aber Torsten,
    hier geht es doch nicht um das Medikament
    >Cannabis<, welches in der Heilkunde
    verwendet wird.

    Hier geht es um Rauschgift, welche
    im Handel legal erhältlich
    sein soll.

    Sie sollten sich über die
    Rechtslage informieren.

  12. Autor Roman Galimov
    am 21. Januar 2015
    12.

    Lasst sie doch alle kiffen,dann hat das Land noch mehr Knäste aufzubauen und noch mehr Drogenkriminalität!

  13. Autor Helmut Krüger
    Kommentar zu Kommentar 4 am 21. Januar 2015
    13.

    Geehrter Erhard Jakob,

    ich glaube schon, dass der Unterschied zwischen Genuss und Rausch bei nahezu allem existiert, bei Tee und Kaffee, bei Bier, bei Wein, bei der Benutzung des Autos, bei der zweckmäßigen oder überbordenden, also sjuchthaften Benutzung von Computer und Internet bei Etlichen und ebenso ist auch bei den Mitteln, die im engeren Sinne als Rauschgifte bezeichnet werden.
    _
    Wer aber hat diese Trennung so vorngenommen, dass die erstgenannten Beispiele incht von vornherein als Rauschmittel bezeichnet werden, obwohl sie bei Übermaß zu Rauschzuständen führen können, Canabis aber bspw. auch in kleineren Menge schon als Rauschgift gilt
    -
    Kurzum: Ich halte eine derart gezogene Grenze für ziemlich willkürlich und tradiionell wirtschaftlichen Interessen entspringend. Von daher wäre der Sack schon aufzuschnüren.

    -

    @ Alle
    _

    Allerdings glaube ich eben nicht, dass das mit losgetretenden Kampagnen wie dieser oder der Vorgänger-Kampagne zu bewerkstelligen, die hier gerade "durchgespült" ist. Ein Denken in internetmäßig zusemmangekommenen Betaillonen, also die klassische Doktrin des Militärs bloß übersetzt in Kampagnen-Politik US-amerikanschen Musters bewegt letztlich so gut wie gar nichts. Es bewegt deshalb so gut wie gar nichts, weil jede doch mehr oberflächliche Kampagnen umd die plötzlich eintrudelnden Schreiber genauso schnell wieder verschwunden sind wie sie gekommen sind.
    _
    Da müssen schon dickere Bretter gebohrt werden.

  14. Autor Erhard Jakob
    am 22. Januar 2015
    14.

    Vioala(9),
    das weiß ich nicht!
    Ich weiß auch nicht, wieviel Menschen
    im vergangenen Jahr an Alkohol und
    / oder Nikotin gestorben sind?
    Ich nehme an - Null.
    .
    Lisa(5), bis jetzt hatte ich noch nicht
    die Freiheit (Wahl) darüber zu ent-
    scheiden, ob Sie legal bewustseins-
    beeinflussende Substanzen zu sich
    nehmen dürfen? Oder nicht?
    .
    Gegenwärtig können Sie illegal soviel
    Rauschgift zu sich nehmen, wie Sie
    wollen. Das kann ich nicht
    beeinflussen.

  15. Autor Christoph Rossner
    am 22. Januar 2015
    15.

    Sehr geehrte Frau Merkel,

    sie sollten sich einfach mal einen Ruckgeben und christlich handeln, helfen Sie den Menschen frei zu werden, frei von der Angst trinken zu müssen!! Danke und hier ist die Lösung, von mir: http://www.amazon.de/Eine-utopische-Theorie-deutsche-Drog...

  16. Autor Ulli Ulrike
    Kommentar zu Kommentar 9 am 22. Januar 2015
    16.

    mir sind keine bekannt - aber Alkohliker: 74.000. Menschen sterben Schätzungen zufolge jedes Jahr in Deutschland an den gesundheitlichen Folgen des Alkoholkonsums. Sagt doch wohl alles, oder? Aber, es gibt ja Steuern auf das Teufelszeug .....

  17. Autor Torsten Hergesell
    Kommentar zu Kommentar 11 am 22. Januar 2015
    17.

    @Erhard Jakob:
    Ich beschäftige mich seit 9 Jahren mit dem Thema, warum es in der BRD kaum möglich ist, an Cannabismedizin heran zu kommen... und, glauben Sie mir, es liegt an der Betäubungsmittelgesetzgebung, die bei Cannabis zu aller erst den moralischen Anspruch hat, dass dieses Mittel möglichst gar nicht konsumiert werden darf.

    Sollte Cannabis zumindest entkriminalisiert sein, dann könnte sich jeder mit seiner Medizin notfalls selber versorgen.,.. Die Bundesrepublik schafft es momentan nämlich nicht mal für 300 Patienten die Versorung über Apotheken zu garantieren. Seit November 2014 gibt es Lieferschwierigkeiten für Medizinalhanfblüten aus Holland. Diese sollen erst im Februar behoben sein!

    Sind DAS die Zustände, die Sie möchten?

    In Augsburg starb letzte Woche ein Ausnahmegenehmiungsinhaber, weil der Staat ihn durch strafrechtliche Verfolgung seiner Medikamente beraubt hat...

    http://www.sueddeutsche.de/bayern/augsburg-cannabis-patie...

    DAS ist die Gesetzeslage! Die Staatanwaltschaft und die Polizei sind sogar "im Recht"... Sie können das auch NIE ändern, wenn Sie moralisch argumentieren, dass Cannabis unter keinen Umständen entkriminalisiert werden darf!

    Man kann nicht auf der einen Seite Menschen mit schweren Krankheiten helfen wollen und sie auf der anderen Seite immer mit einem Bein ins Gefängnis stellen... Die Ärzte trauen sich doch auch kaum Cannabis zu verschreiben, hauptsächlich aus "moralischen" Bedenken!

    Pflanzen haben im Betäubungsmittelgesetz - so wie es heute ist - einfach nichts verloren! Es kann kein Verbrechen sein, eine Pflanze zu besitzen!

  18. Autor Sandra Meier
    am 22. Januar 2015
    18.

    Sehr geehrte Frau Merkel,

    ich bin christlich, bereue es aber, da Politik nichts mit Glauben sondern rein hoffnung oder betteln zu tun hat.

    Ich bitte Sie - die erste in meinem Leben an Sie:
    Haben SIe eine Neutrale Haltung zum Thema Cannabis, Sie können ja nicht mit abstimmen sondern mal die CDU-Freunde selber entscheiden lassen. Auch ich habe das Problem - nicht nur meine Kinder das Thema Cannabis und Führerschein, eine Qual, da ich angewiesen bin.

    Achja, Frau Merkel, eine kleine Bitte habe ich da noch:
    Ich weiss ja nicht ob Sie die Frau Mortler über den Weg laufen.
    Der Deutsche Handverband möchte gerne mit Fr. Mortler über das Thema diskutieren.

    Leider ist die Frau noch schlimmer und ein Herrankommen schlicht unmöglich.
    Und die Frage warum Alkohol denn legal sei und Cannabis nicht wird mit der plumpen "Antwort" "Weil cannabis eine illegale droge ist" beantwortet und das Thema abharkt.

    Ich habe nach 10 Jahren aufgegeben mit politisch zu beteiligen, da es mir zu anstrengend war, allerdings ist es auch anstrengend an Leute herrankommen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Sandra Meier

  19. Autor Lisa Pongratz
    Kommentar zu Kommentar 14 am 22. Januar 2015
    19.

    Sehr geehrter Herr Jakob,
    ich möchte es jetzt nicht beschwören, aber ich schätze, die Frage nach den Cannabis-Toten war eine rhetorische. Die Antwort lautet nämlich tatsächlich 0, denn die letale Dosis an Cannabis kann mit einem Konsum faktisch nicht erreicht werden. Die Frage nach den Nikotin- und Alkoholtoten lässt sich mit einem einfachen Blick in sämtliche Statistiken großer Institutionen wie der BZgA beantworten - die Zahl ist beileibe nicht 0. Nicht einmal annähernd.
    Diese gesamte Freiheitsdiskussion finde ich etwas kompliziert. Niemand möchte in seiner persönlichen Freiheit eingeschränkt werden, das ist klar. Sie sind natürlich nicht persönlich dafür verantwortlich, dass Cannabiskonsumenten in ihrer Freiheit eingeschränkt werden, allerdings sind es genau die uninformierten Bürger, die sich anscheinend nicht wirklich mit der Materie auseinandergesetzt haben, die den Großteil in Deutschland bilden. Sämtliche Aktionen, die momentan in Richtung Legalisierung statffinden, dienen dem großen Ziel, aufzuklären. Es geht nicht darum, Deutschland unsere Meinung aufzudrücken, sondern darum, wissenschaftliche und soziologische Erkenntnisse weiterzugeben. Mitzuteilen. Wenn jemand Meinungen aufdrücken möchte, dann sind es die verbissenen Konservativen. Beispiel hier sei Marlene Mortler, unsere Drogenbeauftragte. Bitte, Herr Jakob, lesen sie doch die aktuelle Apothekenumschau. Selbst Ihnen sollten die Aussagen, die man von Frau Mortler hört, teils mehr als unlogisch erscheinen. Bitte seien Sie nicht ser verbissene Konservative, setzen Sie sich mit der Materie auseinander. Ich empfehle Ihnen hierzu beispielsweise die Seite des Deutschen Hanfverbandes oder die Doku des WDR über Cannabis mit Ralph Caspers (falls Sie eher an dem Produkt eines öffentlich-rechtlichen Fernsehsenders interessiert sind). Tun Sie mir und den anderen aufgeklärten Legalisierungsbefürwortern den Gefallen und glauben Sie nicht alles, was die Politik erzählt.

  20. Autor Erhard Jakob
    am 22. Januar 2015
    20.

    *Stirbt einer von den Jungen,
    sagt man >ihn hat der
    Alkohol verschlungen<.
    .
    Stirbt einer von den Alten,
    sagt man >ihn hat der
    Alkohol erhalten.<*

  21. Autor Jonas Gruber
    am 22. Januar 2015
    21.

    Sehr geehrter Herr Erhard Jakob,

    hier ein kurzer Einblick was Alkohol anrichtet: http://www.kenn-dein-limit.info/alkohol-in-zahlen.html (74000 Tote im Jahr 2014)
    Zu Zigaretten (Nikotin): http://mobil.stern.de/gesundheit/rauchen-taeglich-340-nik...

    Bei Cannabis (Marihuana) hingegen gibt es keinen nachgewiesen Todesfall der auf reinen Cannabis Konsum zurückzuführen ist.

    Ich hoffe ich konnte Ihnen einen Einblick verschaffen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Jonas

  22. Autor Torsten Hergesell
    am 24. Januar 2015
    22.

    @Alle: Es sollte hier nicht um Alkohol gehen!

    Die Frage lautet doch, ob man aus "moralischen Gründen" Menschen kriminalisieren sollte, weil sie eine Pflanze gebrauchen und manchmal auch mißbrauchen.

    Der berüchtigte § 175 StGB (Strafbarkeit der Homosexualität) ist eine vergleichbare (moralische) Kategorie. Nach jahrzehntelangem Kampf setzte sich erst 1994 die Erkenntnis bei CDU/CSU durch, dass Homosexualität kein Verbrechen darstellt, dass man mit dem Strafrecht verfolgen muss...
    Wenn man sich Urteile des Bundesverfassungsgerichts aus den 1950er-Jahren durchliest, dann erkennt man, dass damals genauso "agumentiert" wurde, wie heute bei Cannabis: "Schutz des Volkes und falsches Signal an die Jugend!"

    Zitat:
    „Vor allem stände auch für die Homosexuellen nichts im Wege, ihre nähere Umgebung durch Zusammenleben in eheähnlichen Verhältnissen zu belästigen. Ausgeprägter als in anderen Bereichen hat die Rechtsordnung gegenüber der männlichen Homosexualität die Aufgabe, durch die sittenbildende Kraft des Strafgesetzes einen Damm gegen die Ausbreitung eines lasterhaften Treibens zu errichten, das, wenn es um sich griffe, eine schwere Gefahr für eine gesunde und natürliche Lebensordnung im Volke bedeuten würde.“
    (Quelle: WIkipedia § 175)
    ...

    Den Strafrechtsprofessoren, die die Petition zur Überprüfung des Betäubungmittelstrafrechts eingereicht haben, geht es genau darum: Der Gebrauch natürlicher psychoaktiver Substanzen darf in einem freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat nicht mit dem Strafrecht verfolgt werden!

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