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seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.
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Status der Beiträge
- Abstimmung läuft
- Abstimmung beendet
- Beantwortet
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- Abstimmung beendet und archiviert
Die Kanzlerin direkt
Blablubschwall
Menschen dürfen auf Grund einer Verleumdung kurzzeitig eingesperrt werden (ist eine Freundin von mir mir passiert).
Grundlage dessen ist, dass Menschen, welche auf Grund einer FALSCHAUSSAGE eine Gefahr für ihre eigenen Kinder darstellen würden (was sie - ich kenne die Frau - unter Einsatz ihres Lebens nie sein/tun würde) Eingesperrt werden, ihrer Grundgsetzlichen Rechte beraubt werden, obwohl diese de Fakto keine Gefahr darstellen. Oder anders ausgedrückt: Wer einer Gefahr bezichtigt wird, wird bis zum hinzuziehen eines Richters TROTZDEM eingesperrt, also seines Rechts auf freie Bewegung innerhalb des Bundesgebiets beraubt, NUR weil die zuständigen Psychiater "es nicht wissen" bzw die Gefahrenlage noch nicht einschätzeen konnten? Ja beruht unser Grundgesetz denn wirklch nur auf Willkür? Stehen Psychiater wirklich über dem Grundgesetz und über dem Prinzip der Jurisdiktion?
(Die betreffende Person wurde übrigens IM NACHHINEIN und ohne richterlichen Beschluss (also wurde ihr vorher Unrecht getan) freigelassen).
Kommentare (4)Schließen
am 03. Januar 2014
1.
am 12. Januar 2014
2.
am 23. Januar 2015
3.
am 23. Januar 2015
4.
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