Sehr geehrte Frau Hessner,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Vor 20 Jahren wurde die Pflegeversicherung eingeführt. Sie sichert die finanziellen Risiken für den Fall der Pflegebedürftigkeit ab. Finanziert wird sie aus Beiträgen, die von den Versicherten und – bei Arbeitnehmern – zur Hälfte vom Arbeitgeber gezahlt werden. Die Leistungen der Pflegeversicherung werden also nicht aus Steuermitteln beglichen.
Ziel der Versicherung ist es, pflegebedürftigen Menschen ein weitestgehend selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Sie selbst sollen entscheiden können, wie und von wem sie gepflegt werden.
Die Leistungen der Pflegeversicherung waren von Anfang an als "Teilleistungs-Versicherung" konzipiert. Denn Einkünfte aus Renten, Pensionen, Mieten, Pacht und anderen Vermögen können und sollen einen großen Teil der Pflege mitfinanzieren.
Bevor die Pflegeversicherung eingeführt wurde, musste alle Hilfe selbst bezahlt werden. Wer das nicht konnte, war auf Sozialhilfe angewiesen. Vor 20 Jahren betraf das zwei Drittel der Pflegebedürftigen in Pflegeheimen. Dank der Pflegeversicherung kommen heute mehr als zwei Drittel der Pflegebedürftigen in den Pflegeheimen ohne Sozialhilfe aus.
Mehr als 2,6 Millionen Menschen nehmen heute Leistungen aus der sozialen Pflegeversicherung in Anspruch. Aufgrund der demografischen Entwicklung wird ihre Zahl weiter zunehmen. Deshalb hat die Bundesregierung die Pflegeversicherung weiterentwickelt.
Am 1. Januar 2015 ist das erste Pflegestärkungsgesetz in Kraft getreten. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen erhalten mehr und bessere Leistungen. Ein zweites Pflegestärkungsgesetz ist noch in dieser Wahlperiode geplant. Mit dem Gesetz soll es fünf statt bisher drei Pflegestufen geben. Begutachtet wird dann nicht nur die körperliche, sondern auch die geistige Verfassung der Pflegebedürftigen. Es geht darum, den individuellen Pflegebedürfnissen besser gerecht zu werden.
Mehr Informationen zu den Leistungen der Pflegeversicherung: http://www.bmg.bund.de/themen/pflege/leistungen.html
Mehr Informationen zu der Finanzentwicklung: http://www.bmg.bund.de/themen/pflege/zahlen-und-fakten-zu...
Übrigens: Bei einer vollstationären Heimunterbringung zahlt die Pflegeversicherung - als pauschalen Betrag - ausschließlich die Kosten für den Pflegeaufwand, die medizinische Behandlungspflege und die soziale Betreuung. Die Kosten für Unterbringung und Verpflegung sind nicht im Pflegesatz enthalten. Je nach Zimmergröße, Ausstattung und Zusatzangeboten können die Preise bei den Pflegeheimen sehr unterschiedlich sein. Ein Vergleich der Leistungen ist deshalb wichtig.
Wir bitten um Verständnis, dass wir von hier aus Einzelfälle weder individuell prüfen noch rechtlich bewerten können.
Mit freundlichen Grüßen Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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am 15. Januar 2015
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am 24. Januar 2015
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am 26. Januar 2015
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am 27. Januar 2015
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am 31. Januar 2015
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