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Abstimmungszeit beendet
Autor Christina Hengge am 19. Januar 2015
7911 Leser · 6 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

Betreuung für unter 3Jährige

Sehr geehrte Frau Kanzlerin,
vorweg - ich bin mit Ihrem derzeitgen Führungsstil sehr zufrieden.

Nun hätte ich einige Frage, welche mich seit geraumer Zeit beschäftigen.

Ich habe einen fast einjährigen Sohn. Mit großem Glück konnte ich einen Krippenplatz ergattern, der Ganztagesbetreuung anbietet. In diesem Bundesland ist es leider wirklich GROßES Glück eine Ganztagesbetreuung im Wohn-/Arbeitsumkreis zu finden.

Frage 1:
Man hat rechtlichen Anspruch auf einen Betreuungsplatz. Ist irgendwo festgeschrieben, ob es sich dabei um Halbtages- oder Ganztagesbetreuung handelt?

Frage 2: Wie kann es es sein, dass es in anderen Bundensländern so ist, dass man das Kind für eine bestimmte Stundenanzahl (nach meinem Wissensstand bis zu 25h) kostenfrei betreuen lassen kann, während man selbst hin und her überlegt, ob sich die Kosten für Betreuung und ausgezahltes Gehalt überhaupt rechnen.

Frage 3: Warum dürfen Einrichtungen wie Krippen und Kindergärten Schließungstage haben? Bei uns beispielsweise über 30Tage im Jahr. Was machen Mütter, die alleinerziehend sind, keine 30Urlaubstage haben und auch nicht auf Oma/Opa zurückgreifen können? Bezahlung einer zusätzlichen Tagesmutter sollte doch nicht das Ziel sein.
Sollte hier nicht vorgeschrieben sein, für derartige Fälle eine Not- /Bedarfsgruppe anzubieten? In einigen Bundesländern ist das Gang- und Gebe.. andere Bundesländer hingegegen sind da sehr rückständig.

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen,
Christina Hengge

Kommentare (6)Schließen

  1. Autor Erhard Jakob
    am 27. Januar 2015
    1.

    Das wird wohl weniger eine Frage der Rückständigkeit
    sondern eher eine Frage der leeren Kassen
    bei den Kommunen.

  2. Autor Christina Hengge
    am 28. Januar 2015
    2.

    Hallo Frau Steffens,
    ich habe nicht gesagt, dass es rückständig ist, wenn man sein Kind selbst erzieht?! Wenn der Beitrag so rüberkommt, entschuldige ich mich dafür.
    Jeder entscheidet für sich selbst, was richtig ist.

    Manch Einer ist jedoch auf einen Betreuungsplatz angewiesen und kann es sich finanziell nicht leisten zu Hause zu bleiben. Daher mein Beitrag. Ich find es schade, dass in manchen Bundesländern Betreuungsplätze bezuschusst werden und in anderen Bundesländern zahlt man eine Menge Geld und hat zu dem noch eine hohe Anzahl an Schließungstage zu überbrücken. Nicht jeder hat nun mal 30 Tage Urlaub im Jahr und kann bei Schließungstagen das Kind zu Oma/Opa geben.

  3. Autor Christina Hengge
    am 31. Januar 2015
    3.

    Sie sagen es. Leider ist es oft die (NICHT)Erfüllung der Anforderung, die einem die Entscheidung abnimmt.
    Es gibt Fälle, in der Arbeitnehmer gerne wieder arbeiten möchten - es aber auf Grund der hohen Gebühren für Krippenbetreuung nicht können - da es für sie sich schlichtweg nicht rechnet. Beispiel München - Kosten von bis zu 1000€ /Platz sind keine Seltenheit.
    Wiederrum gibt es Fälle wo man sehr gerne für sein Kind da sein und zu Hause betreuen möchte - sich es jedoch auch das nicht leisten kann. z.B. Gebühren für Krankenversicherung für nicht Pflichtversicherte muss erstmal von einem Gehalt bezahlt werden können!

    Ich persönlich möchte gerne wieder arbeiten - doch sollte die Betreuung Bundesweit einheitlich geregelt werden.

  4. Autor Gabriele Klein
    am 07. Februar 2015
    4.

    Bravo, ich gebe ihnen vollkommen recht. Prüfe wer sich ewig bindet, dann könnte Frau auch entsprechend zu Hause bleiben und wahrscheinlich besser erziehen als alle Kindertanten und Lehrer zusammen...( Macht wahrscheinlich auch mehr Spaß als sich auch noch im Büro mit den "Herren der Schöpfung" für ein paar lausige Cents rumzuschlagen

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