Liebe Besucherinnen und Besucher,
seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.
Wir danken Ihnen für Ihre rege Teilnahme auf www.direktzurkanzlerin.de.
Ihr Moderationsteam
Status der Beiträge
- Abstimmung läuft
- Abstimmung beendet
- Beantwortet
- Zur Beantwortung weitergeleitet
- Abstimmung beendet und archiviert
Die Kanzlerin direkt
Betreuung für unter 3Jährige
Sehr geehrte Frau Kanzlerin,
vorweg - ich bin mit Ihrem derzeitgen Führungsstil sehr zufrieden.
Nun hätte ich einige Frage, welche mich seit geraumer Zeit beschäftigen.
Ich habe einen fast einjährigen Sohn. Mit großem Glück konnte ich einen Krippenplatz ergattern, der Ganztagesbetreuung anbietet. In diesem Bundesland ist es leider wirklich GROßES Glück eine Ganztagesbetreuung im Wohn-/Arbeitsumkreis zu finden.
Frage 1:
Man hat rechtlichen Anspruch auf einen Betreuungsplatz. Ist irgendwo festgeschrieben, ob es sich dabei um Halbtages- oder Ganztagesbetreuung handelt?
Frage 2: Wie kann es es sein, dass es in anderen Bundensländern so ist, dass man das Kind für eine bestimmte Stundenanzahl (nach meinem Wissensstand bis zu 25h) kostenfrei betreuen lassen kann, während man selbst hin und her überlegt, ob sich die Kosten für Betreuung und ausgezahltes Gehalt überhaupt rechnen.
Frage 3: Warum dürfen Einrichtungen wie Krippen und Kindergärten Schließungstage haben? Bei uns beispielsweise über 30Tage im Jahr. Was machen Mütter, die alleinerziehend sind, keine 30Urlaubstage haben und auch nicht auf Oma/Opa zurückgreifen können? Bezahlung einer zusätzlichen Tagesmutter sollte doch nicht das Ziel sein.
Sollte hier nicht vorgeschrieben sein, für derartige Fälle eine Not- /Bedarfsgruppe anzubieten? In einigen Bundesländern ist das Gang- und Gebe.. andere Bundesländer hingegegen sind da sehr rückständig.
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen,
Christina Hengge
Kommentare (6)Schließen
am 27. Januar 2015
1.
am 28. Januar 2015
2.
am 31. Januar 2015
3.
am 07. Februar 2015
4.
Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie angemeldet sein.