Sehr geehrter Frau Buhlmann,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Die Pressefreiheit ist ein besonders wertvolles und hohes Gut. Sie ist als Grundpfeiler unserer demokratischen Ordnung unverzichtbar und durch Artikel 5 des Grundgesetzes ausdrücklich geschützt. Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten.
Dabei ist Pressefreiheit nicht zu trennen von der Meinungsfreiheit des einzelnen Bürgers, die ebenfalls von Artikel 5 des Grundgesetzes geschützt ist. Eine freie Presse ist Garant für den ungehinderten Zugang zu Informationen, die uns die Bildung einer eigenen Meinung und eines eigenen Urteils erlauben. Hierzu gehören auch Karikaturen als Teil der Presse- und Meinungsfreiheit. Ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes vom 2. Oktober 2014 bestätigt, dass auch überspitzte Kritik grundsätzlich in den Schutzbereich der Meinungsfreiheit fällt.
Weitergehend impliziert die Meinungsfreiheit, dass jeder die Möglichkeit hat, sich persönlich den satirischen Zeichnungen zu entziehen.
Im Hinblick auf Deutschlands Geschichte stehen wir in der Verantwortung, die Presse- und Meinungsfreiheit entschlossen zu verteidigen. Ein Angriff auf dieses Grundrecht oder gar auf Menschenleben ist niemals durch Karikaturen oder andere Arten der Meinungsäußerung zu rechtfertigen.
Natürlich ist die Religionsfreiheit ebenfalls Grundrecht und steht unter besonderem Schutz. Auch die Religionsfreiheit stellt ein Freiheitsrecht dar, dessen fortwährende Garantie stets einen Teil der freiheitlich- demokratischen Grundordnung ist. Die Freiheit des Glaubens und die ungestörte Religionsausübung werden gewährleistet und Verstöße oder Einschränkungen dagegen gerichtlich verfolgt.
Der Garantie von Freiheit der Wahl und Ausübung der Religion bedeutet allerdings keine Bewahrung vor Kritik oder Unmutsäußerungen. Nur wenn der Verdacht besteht, dass der öffentliche Frieden durch die Beschimpfung einer Religion gestört ist, greift §166 des Strafgesetzbuchs: Gerichte prüfen dann, ob die jeweiligen Äußerungen mit dem Grundrechtekatalog vereinbar sind.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Kommentare (20)Schließen
am 19. Januar 2015
1.
am 22. Januar 2015
2.
am 25. Januar 2015
3.
Kommentar zu Kommentar 2 am 25. Januar 2015
4.
Kommentar zu Kommentar 2 am 25. Januar 2015
5.
am 27. Januar 2015
6.
am 29. Januar 2015
7.
am 29. Januar 2015
8.
Kommentar zu Kommentar 1 am 29. Januar 2015
9.
Kommentar zu Kommentar 5 am 29. Januar 2015
10.
am 30. Januar 2015
11.
Kommentar zu Kommentar 9 am 30. Januar 2015
12.
Kommentar zu Kommentar 12 am 02. Februar 2015
13.
am 02. Februar 2015
14.
Kommentar zu Kommentar 14 am 02. Februar 2015
15.
am 04. Februar 2015
16.
Kommentar zu Kommentar 16 am 06. Februar 2015
17.
Kommentar zu Kommentar 11 am 07. Februar 2015
18.
Kommentar zu Kommentar 11 am 07. Februar 2015
19.
Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie angemeldet sein.