Sehr geehrter Herr Schön,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Seien Sie versichert, dass sich die Politik der Bundeskanzlerin am christlichen Menschenbild orientiert. Die Bundeskanzlerin hat diese Haltung bei zahlreichen Veranstaltungen der christlichen Kirchen betont und damit immer wieder Zeichen der Verbundenheit gegeben.
Auch im Koalitionsvertrag hat sich die Bundesregierung zum Dialog mit den christlichen Kirchen verpflichtet: „Wir pflegen den Dialog mit den christlichen Kirchen, Religionsgemeinschaften und religiösen Vereinigungen. Sie bereichern das gesellschaftliche Leben und vermitteln Werte, die zum Zusammenhalt unserer Gesellschaft beitragen.“
Die christlichen Kirchen und ihre Wohlfahrtsverbände sind für die Gesellschaft unverzichtbar. Dies gilt im Bildungs-, Gesundheits- und Sozialbereich, bei der Betreuung, Pflege und Beratung von Menschen wie auch in der Kultur. Zahlreiche Leistungen für Bürgerinnen und Bürger sind nur möglich, weil die Kirchen in erheblichem Umfang eigene Mittel beisteuern und sich viele Kirchenmitglieder ehrenamtlich engagieren.
Wichtig ist aber auch, dass Deutschland ein weltoffenes und tolerantes Land ist und bleibt. Religionsfreiheit und religiöse Toleranz sind tragende Pfeiler unserer freiheitlichen demokratischen Gesellschaft. Die Ausübung der Religionsfreiheit ist in der Bundesrepublik verfassungsrechtlich garantiert. Der Grundsatz gilt für alle Religionsgemeinschaften.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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