Liebe Besucherinnen und Besucher,

seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

Wir danken Ihnen für Ihre rege Teilnahme auf www.direktzurkanzlerin.de.

Ihr Moderationsteam

Abstimmungszeit beendet
Autor Wolfgang May am 16. Februar 2015
8817 Leser · 8 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

Freihandelsabkommen

Sehr gerhrteFrau Merkel,
Wie wird bei dem Freihandelsabkommen sichergestellt, dass unsere regionalen Produkte nicht kopiert werden dürfen?
Gibt es dazu eine eindeutige Vertragsklausel?
Ich möchte weder Spreewaldprodukte noch Schwarzwälder Schinken hergestellt indem USA bei uns im Handel finden, auch dann nicht wenn diese Produkte deutlich günstiger sein sollten.
Im Übrigen sind die Amerikaner sehr empfindlich, wenn man deren Produkte nachbaut. Sie sind auch nicht sonderlich zimperlich , wenn es um Patente aus Europa geht.

Könnte ich als Europäer z. B. Levis Jeans hier in Deutschland selbst herstellen? Ich will das ebensowenig wie ich nicht will dass Spreewaldgurken aus den USA kommen

Kommentare (8)Schließen

  1. Autor Gunter Grigo
    am 16. Februar 2015
    1.

    Der Investitionsschutz bereitet mir größte Sorgen. Halten Sie es für richtig, Unternehmen deren Produkte/Dienstleistungen (z.B. Chlorhühnchen, Fracking) bei uns nicht gewünscht sind für deren "fiktive entgangene" Gewinne zu entschädigen? Ein amerikanische Ölfirma verklagt gerade Canada weil man dort kein Fracking will - ohne einen Dollar investiert zu haben. Vattenfall verklagt uns, wegen des Atomausstiegs, auch auf entgangene Gewinne.

    Selbstverständlich müssen tatsächliche Investitionen entschädigt werden, wenn diese aufgrund politischer Entscheidungen wertlos werden. Erwartete Gewinne zu entschädigen geht jedoch entschieden zu weit, denn hier ist kein realer Verlust entstanden. Wie kann sich die Politik auf so etwas einlassen?

    Was hat es mit der "regulatorischen Kooperation" auf sich? Stimmt es, dass dadurch Gesetzesentwürfe der EU erst mit den USA und deren Wirtschaft abgestimmt sein müssen? Und dass, wenn dort darin "Handelshemmnisse" gesehen werden die Abstimmung verhindert werden kann?

    In einem geleakten Papier zum TTIP ist zu jedem Bereich zu lesen, dass immer die höchste Liberalisierungsstufe gelten soll. Heisst das nicht, dass nicht der jeweils höchste, sondern niedrigste Standard gelten wird?

  2. Autor Erhard Jakob
    am 17. Februar 2015
    2.

    Abkommen = Vertrag.
    .
    Was nützt ein Vertrag, wenn er
    vom Stärkern nach belieben
    gebrochen werden kann?

  3. Autor Erhard Jakob
    am 18. Februar 2015
    3.

    *Es ist nun mal das Los der Könige, dass
    sie die Wahrheit nicht hören wollen.*
    .
    Das gilt natürlich auch für die "Könige"
    von Deutschland bzw. der EU
    und Griechenland!

  4. Autor Helmut Krüger
    am 26. Februar 2015
    4.

    Ich denke, es handelt sch um zwei völlig verschiedene Handelsverständnisse, die rechtlich im Sinne eines Abkommens so nicht unter einen Hut gebracht werden können und das sollte auch benannt werden können.
    -
    Auf der einen Seite ein Handelsverständnis, das weitgehend fern ethischer Begründung alles das als Handelsgut deklariert, was technisch als Handelsgut möglich ist, auf der anderen Seite ein Handelsverständnis, was immerhin doch noch einige ethische Bremsen kennt. Dass die Spreewaldgurke kein zufällig zusammengesetztes PR-Kürzel ist, sondern das, was drauf steht, auf drin sein sollte: tatsächlich aus dem Spreewald und alles andere Betrug am Verbraucher ist.
    -
    Ein weiterer Punkt neben dem tatsächlichen und nicht nur blolß behaupteten Schutz regionaler Produkte ist der Schutz kultureller Vielfalt gerade im Kleinen, die sich ja erst zum Großen hin auswächst und somit das Große dieses "Kleine" unabdingbar beinhalten "muss", will es tatsächlich kreativ sein: Die zum Schutz der Kleinen zustandegekommene Buchpreisbindung würde ebenso als Handelshemmnis begriffen werden wie staatliche Zuwendungen, die als Wettbewerbsverzerrung vor den kommerziellen Schiedsgerichten keinesfalls durchkommen würden.
    -
    Das Dritte schlließlich ist der diametral entgegengesetzte Gedanke der Vorsorge und der Nachsorge. Die europäischen Staaten und gerade Deutschland ist bzw. sind maßgeblich geprägt von einem Vorsorgegedanken, also vom Handeln, BEVOR die Katastrophe tatsächlich eintritt. Dieser Gedanke sollte wetergeführt und ausgebaut, aber nicht abgebaut werden zugunsten des Gedankens der Nachsorge, dass die Katastrophe erst einmal eintreten muss und dann mit großer Härte juristisch zugelangt wird. Vorsorge anstelle dem nachträglichen Gedanken von Furcht und Abschreckung.
    -
    Schließlich, viiertens und das etwas zugespitzt: Ist die Wirtschaft ein Teil der in einem Land existireenden Kultur oder ist die Kultur Verlängerung des Wirtschaftens in dem Sinne, dass Kultur der Geschäftsgängigkeit anheimfällt und sonst eigentlich per Definition zu nichts taugt?

  5. Autor Erhard Jakob
    am 16. März 2015
    5.

    Verträge werden immer zum gegenseitigen Nutzen geschlossen.
    Leider werden sie oft nicht gehalten. Was dann?
    Dann kann der Starke den Schwachen
    das Fell über die Ohren ziehen.
    .
    Das hat auch nichts mit
    *juristischer Härte*
    zu tun.
    .
    Wenn der Schwache vor Gericht zieht und der
    Richter ihm entgegen allen Erwartungen
    Recht gibt. Muss der Richter natürlich
    aufpassen, dass man ihm jetzt nicht
    selbst das Fell über die Ohren
    zieht!

  6. Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie angemeldet sein.