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Abstimmungszeit beendet
Autor Doris Hohmann am 06. Februar 2015
8012 Leser · 3 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

Lösung für den frieden

Guten tag Frau Bundeskanzlerin, die Angst vor dem Krieg und einer Ausweitung auf Natogebiet treibt mich zu der Frage, ob es nicht sinnvoll wäre eine Ost Ukraine anzuerkennen mit quasi staatsrechtl. Charakter. Wie denken sie hierueber? Vielen Dank im voraus. Mit freundlichen grüßen doris hohmann

Kommentare (3)Schließen

  1. Autor Erhard Jakob
    am 19. Februar 2015
    1.

    *Gewähltes Staatsoberhaupt - Poroschenko*.
    An dieser Stelle sollte man daran erinnern, dass er von
    unehrlichen und unaufrichtigen Medienvertretern als
    ein frei gewähltes Staaatsoberhaupt
    dargestellt wird.
    .
    Insider wissen, dass er mit Hilfe der Amis
    in diese Position geputscht wurde.

  2. Autor Helmut Krüger
    am 03. März 2015
    2.

    Im Grunde genommen sollten die Staatsgrenzen nicht so wichtig genommen werden, vorausgesetzt denn, die Kulturen in den jeweligen Staatsgebieten können leben.
    -
    Da gibt es allerdings unterschiedliche Tendenzen:
    In Polen bspw. eine positive, dass zahlenmäßige Minderheiten inzwischen anerkannt werden und ihre Sprache sprechen dürfen, was sie vorher, zu Zeiten des RGW/Comecon, nicht tun durften und, negativ, im zerfallenen Jugoslawien, wo sich jedes zweite Dorf zum eigenen souveränen Nationalstaat erklärt, selbstverständlich nur mit homogener Bevölkerung, sodass die anderen dann gehen müssen.
    -
    Die Ukraine liegt wohl eher im Zuge der zweiten Tendenz, wenn ich mir die Unterbindung der russischen Sprache in der Westukraine anschaue und der Behauptung, dass "faschistische Banden" die Macht ergriffen hätten, aus Sicht der Ostukraine.
    -
    War die Trennung der CSSR das Gebot der Stunde?
    War die Anerkennung von Kroation durch Hans-Dietrich Genscher das Gebot der Stunde?
    Ist eine Trennung von Flamen und Wallonen anstelle Belgiens eine Gebot der Stunde, eine Trennung von Katalien und Rest-Spanien?
    -
    Ich weiß es nicht. Es kann in dem einen Fall so sein, im anderen Fall anders.

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