Sehr geehrter Frau Klein,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Im Februar 2015 hat das Statistische Bundesamt aktuelle Daten zum Alkoholmissbrauch von Kindern und Jugendlichen veröffentlicht. Erfreulicherweise mussten 13 Prozent weniger Kinder und Jugendliche wegen eines Vollrausches im Jahr 2013 stationär in einem Krankenhaus behandelt werden als noch 2012. Neuere Zahlen liegen noch nicht vor.
Insgesamt trinken junge Menschen weniger Alkohol als früher. Auch Einstiegsalter und erste Rauscherfahrungen verlagern sich auf spätere Jahre.
Verantwortlich für die positive Entwicklung ist vermutlich eine Reihe von Maßnahmen. Vor allem sind bundesweit Aufklärungskampagnen angelaufen. Die Abgabe von Alkohol an Jugendliche wird durch sogenannte Testkäufe besser kontrolliert. In Baden-Württemberg gibt es zudem ein nächtliches Verkaufsverbot von Alkohol nach 22 Uhr. Das verhindert, dass Jugendliche spontan über mehr Alkohol verfügen können und so manche Party aus dem Ruder läuft. Für solche Regelungen sind die Länder und nicht der Bund zuständig.
Die Bundesregierung setzt auf Prävention. Ein gutes Beispiel ist die Kampagne der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung „Alkohol? Kenn dein Limit.“, die sich gezielt an Jugendliche richtet. Die Erfolge der letzten Jahre zeigen: Präventionsmaßnahmen greifen.
Weitere Informationen: http://www.kenn-dein-limit.info/
Trotzdem: Noch immer müssen viel zu viele Menschen wegen eines Vollrausches in ein Krankenhaus eingeliefert werden. Alle Altersgruppen sind betroffen. Das ist besorgniserregend. Übermäßiger Alkoholkonsum schädigt nicht nur die eigene Gesundheit, sondern belastet auch unser Gesundheitssystem. Denn die Kosten übernehmen die Krankenkassen. Derzeit gibt es keine Überlegungen, das zu ändern. Denn eine Einschätzung von selbst verursachten Erkrankungen ist schwierig: Wie will man z. B. Ernährung, Bewegung, Verkehrsverhalten bewerten?
Zentrale Säule unseres Gesundheitssystems in Deutschland ist die Gesetzliche Krankenversicherung. Sie basiert auf Solidarität: Die Gesunden helfen den Kranken. Alle Versicherten erhalten die gleiche umfassende Versorgung. Der Beitrag richtet sich nach der finanziellen Leistungsfähigkeit der Versicherten, nicht nach Alter, Geschlecht und individuellem Krankheitsrisiko.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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