Liebe Besucherinnen und Besucher,

seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

Wir danken Ihnen für Ihre rege Teilnahme auf www.direktzurkanzlerin.de.

Ihr Moderationsteam

Abstimmungszeit beendet
Autor Okan Canpolat am 08. März 2015
9535 Leser · 6 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

Optionspflicht

Sehr geehrte Bundeskanzlerin,

ich würde Ihnen gerne eine Frage stellen.

am 20.12.2014 ist die Reform des am 03.07.2014 vom Bundestag beschlossenen Staatsangehörigkeitsgesetzes in Kraft getreten.

Ich lese jedoch immer nur von Optionspflicht.

Ich bin 1995 geboren und meine Eltern waren beide zum Zeitpunkt meiner Geburt Staatsbürger eines Nicht-EU-Landes (TR). Ich wurde auch nicht nach §40b des Staatsangehörigkeitsgesetz nach dem "ius-soli" nachträglich eingebürgert.

Somit besitze ich seit Geburt nur eine Staatsangehörigkeit, und zwar die meiner Eltern (Nicht-EU/TR) und kann auch keiner Optionspflicht unterliegen.

Wie sieht es in meinem Fall aus? Es ist meines Erachtens unfair, wenn nur eine bestimmte Personengruppe berechtigt ist zwei Pässe zu führen.

Zudem erfülle ich auch sonst alle Voraussetzungen:

-Acht Jahre Aufenthalt in Deutschland
-Unbefristete Niederlassungserlaubnis
-Mehr als gute Kenntnisse der deutschen Sprache
-Kein Arbeitslosengeld II

Über eine schnellstmöglliche Antwort würde ich mich freuen.
Vielen Dank und
mit freundlichen Grüßen

Kommentare (6)Schließen

  1. Autor Wolfgang Mücke
    am 11. März 2015
    1.

    Ich bin eher prinzipiell gegen eine doppelte Staatsbürgerschaft, weil man dann in zwei Staaten wählen kann (z.B. in Deutschland und in der Türkei). So mancher gibt - verbotener Weise - bei einer Europawahl sogar 2 Stimmen (z.B. als Deutscher und als Italiener) ab.

  2. Autor Okan Canpolat
    am 11. März 2015
    2.

    Ihr Anliegen trifft, wenn ich es richtig verstanden habe, nicht auf mich zu.
    Ich würde zwei mal wählen richtig, aber pro Europawahl einmal, da ich kein zB. kein Italiener bin. Und mein Problem ist, das Menschen, die wie ich sind, keine Chance auf die doppelte Staatsbürgerschaft haben, weil sie damals nicht nach dem Geburtsortprinzip eingetragen worden sind sondern nach dem Abstammungsprinzip.
    Was ich damit sagen will ist, dass ich gerne die Chance haben will beide zu erhalten, weil es meines Erachtens unfair ist keine zu erlangen und andere wiederrum schon, weil sie "Optionsdeutsche" sind.

  3. Autor Erhard Jakob
    am 12. März 2015
    3.

    Es sollten Menschen immer nur eine Staatsangehörigkeit haben.
    Wer in Deutschland geboren wurde und nach Spanien
    auswandern will. Sollte auch die spanische
    Staatsbürgerschaft annehmen müssen.

  4. Autor Okan Canpolat
    am 13. März 2015
    4.

    Ich bin hier Geboren und will aber nicht nach Spanien auswandern.
    Was ich möchte ist, das ich hier und in dem Land woher ich meine Wurzeln habe, mich so fühle, als wäre ich in beiden Ländern zuhause und die doppelte staatsangehorigkeit gehört meiner Meinung nach dazu. Sei es auch nur auf dem Papier so.

  5. Autor Chris Stamitz
    am 18. März 2015
    5.

    Eine doppelte Staatsbürgerschaft wird auch für Deutsche abgelehnt von unserere Rechtsordnung. Hier steht jedem die Entscheidung frei Deutscher zu werden und seine bisherige Staatsangehörigkeit aufzugeben.

    Wenn jemand illoyal gegenüber einem einzelnen Staat ist, dann sollte er auch keine Staatsangehörigkeit mit den vollen Rechten besitzen.

  6. Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie angemeldet sein.