Sehr geehrte Frau Raven,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Deutschland zählt nach wie vor zu den sichersten Ländern der Welt. Das hohe Sicherheitsniveau soll auch in Zukunft gewahrt bleiben. Hier ist kein Platz für die gewaltsame Durchsetzung von Interessen, Meinungen oder religiösen Überzeugungen. Bund und Länder arbeiten eng zusammen, um extremistische Bestrebungen Einhalt zu gebieten.
Der Salafismus, den Sie besonders hervorheben, gilt weltweit als islamistische Bewegung, die am schnellsten wächst. Wenn Gruppen oder Einzelpersonen aus diesem Spektrum unsere Grundwerte in Frage stellen oder die gesellschaftliche Ordnung beseitigen wollen, geht der Rechtsstaat mit allen gesetzlichen Mitteln dagegen vor. Der Verfassungsschutz beobachtet salafistische Gruppierungen bundesweit aufmerksam, um entsprechend handeln zu können.
Im März dieses Jahres hat der Bundesinnenminister den salafistischen Verein "Tauhid Germany" verboten. Bereits 2013 hatte der Bundesinnenminister mehrere salafistische Vereine verboten.
Deutschland ist ein Rechtsstaat. Zur Ausweisung von Ausländern sieht das Aufenthaltsgesetz verschiedene Gründe vor. So wird z. B. ein Ausländer ausgewiesen, wenn Tatsachen die Schlussfolgerung rechtfertigen, dass er einer Vereinigung angehört oder angehört hat, die den Terrorismus unterstützt. Er kann auch ausgewiesen werden, wenn sein Aufenthalt die öffentliche Sicherheit und Ordnung oder sonstige erheblichen Interessen der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigt. Die Ausweisungs- und Abschiebungsgründe sind in den vergangenen Jahren durch das Terrorismusbekämpfungsgesetz und das Zuwanderungsgesetz erweitert worden.
Es wäre jedoch falsch, Muslime grundsätzlich unter Generalverdacht zu stellen. Islamisten und Salafisten machen nicht den Islam in Deutschland aus. Die Mehrheit der mittlerweile rund vier Millionen Muslime distanziert sich von Gewalt und integriert sich erfolgreich. Und sie sind – genauso wie Nicht-Muslime – darüber empört, dass Extremisten die Religion für politische Zwecke missbrauchen.
Weitere Informationen:
http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2...
http://www.bmi.bund.de/DE/Themen/Sicherheit/Extremismusbe...
http://www.bmi.bund.de/DE/Themen/Sicherheit/Extremismusbe...
http://www.verfassungsschutz.de/de/arbeitsfelder/af-islam...
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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am 18. März 2015
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am 21. März 2015
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am 22. März 2015
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