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Abstimmungszeit beendet
Autor Jutta Hohl am 15. März 2015
8153 Leser · 6 Kommentare

Innenpolitik

Vor dem Gesetz sind - legal - nicht mehr alle gleich

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin Merkel,

wie kann es sein, dass das neue LVRG überwiegend Nachteile für die Betroffenen bewirkt, insbesondere das dadurch die Entlohnung für eine Arbeit auf das Jahr 1996 zurückgesetzt werden und überwiegend noch verschärft, Existenz vernichtend umgesetzt wird.
Dies noch zum Nachteil deren die einen nutzen davon tragen sollten.
Durch das neue LVRG werden zu 100% meine Provisionen für Vertragsabschlüsse bei Leben -u. Rentenversicherung auf 1992 reduziert (Herabsetzung auf 60%) Dies zum zudem noch das die reduzierte Provision auf 5 Jahre verteilt gezahlt wird.
Ein Beispiel (analog der meisten LV Gesellschaften) Abschluss Riester Rente für eine Kundin: Beitrag 100 € Laufzeit ca. 30Jahre. Bisher ca. 1.800 € abzüglich 10% Stornorückstellung und Kosten. Bei einer guten Beratung mit 2-3 Terminen, Kosten für Papier, Toner usw., Abwicklung usw. - mit einer bisherigen Haftungszeit (5-10 Jahre). Falls Kündigung in dieser Zeit - Entlohnung für Arbeit anteilig zurück.
Ab 01.012015 Provision ca. 860,00 € (ca. 1000 € weniger) und dies noch verteilt auf 5 Jahre. Teilweise mit Stornohaftung - erst verdient wenn kein Storno.

Wie soll damit eine gute Beratung für den Anleger gewährleistet sein? Insbesondere Förderrenten erhalten noch weniger Provision für den Berater.

Wie soll ich eine Beratung mit mind. 4-6 Std. gesamt und den Kosten für die Unterlagen und Abwicklung mit einem jährlichen Verdienst von 172,00 € Brutto (5 Jahre) leben.

Wer soll noch eine Riester Rente beraten, wenn er nicht davon leben kann.

Genaue Ausführung sehr gerne.

Danke für einen Überlebensplan.

Mit freundlichen Grüßen
Jutta Hohl

Kommentare (6)Schließen

  1. Autor Erhard Jakob
    am 19. März 2015
    1.

    Jutta,
    vor allem as nützt eine 20 stündige gute Beratung,
    wenn dann sowieso alles anders kommt?
    .
    Mir tun ganz besonders, die Opfer von Riester- und
    Lebensversicherungen leid, Welche nur noch einen
    Bruchteil von dem bekommen, was ihnen ein guter
    Berater in einer 10 stündigen Beratung
    versprochen hat.

  2. Autor Erhard Jakob
    am 27. März 2015
    2.

    Wenn der Versicherungsfall bei einer Lebensversicherung
    eingetreten ist, dann bekommt man sie in der Regel
    nicht ausgezahlt. In aller Regel sagt die Ver-
    sicherungsgesellschaft *Verklag
    mich doch!*
    .
    Das tun die Wenigsten. Sie wissen genau,
    dass der Richter nicht die Sach- und
    Rechtslage der Rechtsuchenden
    bewertet sondern die Finanz-
    lage.
    .
    Somit steht in aller Regel fest, wer
    den Rechtsstreit gewinnt bzw.
    verliert.
    .
    Ungünstig wird es für den Richter,
    wenn beide Streithähne
    gleich reich sind.
    .
    Dann muss er sich in sein Hinter-
    zimmer zurück ziehen
    und würfeln.

  3. Autor Erhard Jakob
    am 07. April 2015
    3.

    Vor Gott und dem Gesetz sind alle gleich
    - das ist richtig.
    .
    Doch vor den Dienern GOTTES bzw. GÖTTIN
    DER GERECHTIGKEIT hier auf Erden
    sind einige etwas >Gleicher<!
    :
    So würde niemals ein Richter seinen
    Kollegen "in die Pfanne hauen!"

  4. Autor Jutta Hohl
    am 12. April 2015
    4.

    Vor dem Gesetz - zumindest mit der Auslegung von Gesetzen sind nicht mehr alle gleich.
    Deutschland versinkt in Gesetzen, deren Änderungen und laufenden - Verbesserungen deren.
    Es werden nicht mehr die Zusammenhänge von Änderungen oder neuen Gesetzen beachtet. Zumal alles einzeln betrachtet wird. Wenn die Provisionen gekürzt werden, dann müssen auch die Kosten, Steuern gekürzt werden. Durch entsprechende Möglichkeiten der Rückstellungen bei den Personen die dadurch die Auswirkungen haben. Wenn entsprechend ein Teil der Steuereinnahmen für die Stabilisierung der Zinsen für Sparguthaben in Deutschland verwendet werden, damit die Gesellschaften wieder lukrative Verträge / Verzinsung anbieten können. Dann wird die Altersversorgung gefördert, dann machen auch wieder junge Menschen etwas für die Vorsorge. Dann steht nicht eine vorzeitige Kündigung eines Vertrages im Vordergrund, sondern die Erhaltung der Altersversorgung.
    Beratung und sparen sollte gefördert werden - auf jeder Seite der Vertragsparteien.

  5. Autor Erhard Jakob
    am 14. April 2015
    5.

    In der Verfassung steht, dass alle Menschen
    vor dem Gesetz gleich sind. Dass es
    in Wirklichkeit nicht nach der
    Verfassung geht, wissen
    wir alle!

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