Sehr geehrter Herr Jänisch ,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Der Umgang mit der eigenen Vergangenheit war nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs eine Herausforderung, der sich ganz Deutschland zu stellen hatte. Die Bundesregierung war sich dessen stets bewusst und hat alle Anstrengungen unternommen, um das wegen der Gräueltaten der Naziherrschaft verloren gegangene Vertrauen zurückzugewinnen. Diese Aufgabe bleibt bestehen und die Bundesregierung ist sich ihrer Verantwortung bewusst.
In der Frage der Reparationsforderungen vertritt die Bundesregierung indessen klar den Standpunkt, dass nach Abschluss des Zwei-plus-Vier-Vertrags vom September 1990 und der Unterzeichnung der „Charta von Paris“ vom November 1990 alle Forderungen rechtlich und politisch abschließend geregelt sind.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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