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Status der Beiträge
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Die Kanzlerin direkt
Optionspflicht
Sehr geehrte Bundeskanzlerin,
ich würde Ihnen gerne eine Frage stellen.
am 20.12.2014 ist die Reform des am 03.07.2014 vom Bundestag beschlossenen Staatsangehörigkeitsgesetzes in Kraft getreten.
Ich lese jedoch immer nur von Optionspflicht.
Ich bin 1995 geboren und meine Eltern waren beide zum Zeitpunkt meiner Geburt Staatsbürger eines Nicht-EU-Landes (TR). Ich wurde auch nicht nach §40b des Staatsangehörigkeitsgesetz nach dem "ius-soli" nachträglich eingebürgert.
Somit besitze ich seit Geburt nur eine Staatsangehörigkeit, und zwar die meiner Eltern (Nicht-EU/TR) und kann auch keiner Optionspflicht unterliegen.
Wie sieht es in meinem Fall aus? Es ist meines Erachtens unfair, wenn nur eine bestimmte Personengruppe berechtigt ist zwei Pässe zu führen.
Zudem erfülle ich auch sonst alle Voraussetzungen:
-Acht Jahre Aufenthalt in Deutschland
-Unbefristete Niederlassungserlaubnis
-Mehr als gute Kenntnisse der deutschen Sprache
-Kein Arbeitslosengeld II
Über eine schnellstmöglliche Antwort würde ich mich freuen.
Vielen Dank und
mit freundlichen Grüßen
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am 11. März 2015
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am 11. März 2015
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am 12. März 2015
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am 13. März 2015
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am 18. März 2015
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