Sehr geehrter Herr Größgen,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten. Familienpolitische Leistungen wie das Kindergeld müssen auf sehr unterschiedliche Lebenssituationen eingehen. So vielfältig die Familien sind, so verschieden sind die Bedürfnisse. Grundsätzlich gilt: Wer Kinder hat, verdient die Unterstützung des Staates.
Das Kindergeld soll das steuerliche Existenzminimum des Kindes freistellen und dient der Grundversorgung der in Deutschland lebenden Kinder. Zum Existenzminimum eines Kindes gehört neben Ernährung und Unterkunft auch der Bedarf für Betreuung, Erziehung oder Ausbildung.
Für alle Kinder ab der Geburt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres besteht Anspruch auf Kindergeld. Auch darüber hinaus kann unter bestimmten Bedingungen das Kindergeld weiter gezahlt werden.
Es ist das Recht, aber auch die Pflicht von Eltern, für das Wohlergehen ihrer Kinder Sorge zu tragen. Das bedeutet, dass für das Aufwachsen von Kindern, ihre Erziehung, Persönlichkeitsbildung und ihre Bindungsfähigkeit zuallererst die Eltern Verantwortung haben. So ist es auch im Grundgesetz festgelegt.
Eine „unbare Auszahlung“ des Kindergeldes – wie Sie vorschlagen – müsste aus Gründen der Gleichbehandlung für alle Kindergeldempfänger gelten und würde massiv in die Rechte der Eltern eingreifen.
Mehr Informationen zum Kindergeld: http://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/BuergerinnenU...
Es gibt aber bereits einen Bereich der sozialen Unterstützung für Kinder, in dem Ihr Vorschlag praktiziert wird. Um Kinder aus bedürftigen Haushalten zielgerichtet zu unterstützen, hat die Bundesregierung 2011 das Bildungs- und Teilhabepaket eingeführt. Mittagessen in Kindertageseinrichtungen und Schulen, Klassenfahrten und Klassenausflüge können daraus gefördert werden. Außerdem gibt es unter anderem Zuschüsse für Schulmaterialien, Sportverein, Musikunterricht und Lernförderung.
Die für die Umsetzung zuständigen Kommunen und Kreise können Gutscheine für die Leistungsberechtigten ausstellen oder die Gelder direkt an die Anbieter überweisen.
Mehr Informationen zum Bildungs- und Teilhabepaket: http://www.bmas.de/DE/Themen/Arbeitsmarkt/Grundsicherung/...
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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