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Beantwortet
Autor Markus Größgen am 17. März 2015
12138 Leser · 14 Kommentare

Familienpolitik

Kindergeld

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

betreffend des Kindergeldes habe ich die ein oder andere Anmerkung die nicht nur den betroffenen Kindern zugute kommt sondern auch auf längerfristige Sicht den bezugsberechtigten Eltern.

Mein Hauptaugenmerk bezieht sich auf sozial schwache Familien. Ich finde es richtig das hier eine adäquate Unterstützung des Staates statt findet. Aus persönlichen Erfahrungen und Gesprächen aus den angesprochenen Familienkreisen muss man leider, dem Kindeswohl zugute, sicherstellen, das der/die Kindergeldberechtigten das Kindergeld für das Wohl des Kindes erhalten. z.B. zum Kauf von Kinderbekleidung und kindergerechter, gesunder Lebensmittel, etc.
Leider wird das KG oftmals zweckentfremdet. Wie gesagt, aus meinen Erfahrungen habe ich Informationen von Eltern, die keinen Sinn darin sehen und keine Lust haben, arbeiten zu gehen. Geld für Tabak, Alkohol, etc. ist aber immer genügend vorhanden. Und natürlich wird für solche Konsumgüter das KG genutzt.
Es mag vielleicht ungerecht gegenüber einigen sein, viel wichtiger ist doch aber, das es gerecht für die Kinder sein soll. Besteht daher nicht die Idee oder Möglichkeit, die Auszahlung von Kindergeld unbar durchzuführen. In Form von Coupons, Gutscheinen und anderen unbaren Zahlungsmitteln für Güter des allgemeinen Kinderwohls.
Einerseits würde die Leistung zielgerichtet ankommen und andererseits bewegt man vielleicht den ein oder anderen zum Umdenken.

Ich hoffe ihnen einen Anreiz gegeben zu haben wie Steuergelder wirkungsvoll und zielgerichtet eingesetzt werden könnten.
Die Kinder würden es Ihnen danken.

Und vielleicht gehen einige Eltern dann doch arbeiten wodurch wiederum Sozialleistungen eingespart werden könnten.

MfG

M. Größgen

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 10. April 2015
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Größgen,

vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten. Familienpolitische Leistungen wie das Kindergeld müssen auf sehr unterschiedliche Lebenssituationen eingehen. So vielfältig die Familien sind, so verschieden sind die Bedürfnisse. Grundsätzlich gilt: Wer Kinder hat, verdient die Unterstützung des Staates.

Das Kindergeld soll das steuerliche Existenzminimum des Kindes freistellen und dient der Grundversorgung der in Deutschland lebenden Kinder. Zum Existenzminimum eines Kindes gehört neben Ernährung und Unterkunft auch der Bedarf für Betreuung, Erziehung oder Ausbildung.

Für alle Kinder ab der Geburt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres besteht Anspruch auf Kindergeld. Auch darüber hinaus kann unter bestimmten Bedingungen das Kindergeld weiter gezahlt werden.

Es ist das Recht, aber auch die Pflicht von Eltern, für das Wohlergehen ihrer Kinder Sorge zu tragen. Das bedeutet, dass für das Aufwachsen von Kindern, ihre Erziehung, Persönlichkeitsbildung und ihre Bindungsfähigkeit zuallererst die Eltern Verantwortung haben. So ist es auch im Grundgesetz festgelegt.

Eine „unbare Auszahlung“ des Kindergeldes – wie Sie vorschlagen – müsste aus Gründen der Gleichbehandlung für alle Kindergeldempfänger gelten und würde massiv in die Rechte der Eltern eingreifen.

Mehr Informationen zum Kindergeld: http://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/BuergerinnenU...

Es gibt aber bereits einen Bereich der sozialen Unterstützung für Kinder, in dem Ihr Vorschlag praktiziert wird. Um Kinder aus bedürftigen Haushalten zielgerichtet zu unterstützen, hat die Bundesregierung 2011 das Bildungs- und Teilhabepaket eingeführt. Mittagessen in Kindertageseinrichtungen und Schulen, Klassenfahrten und Klassenausflüge können daraus gefördert werden. Außerdem gibt es unter anderem Zuschüsse für Schulmaterialien, Sportverein, Musikunterricht und Lernförderung.

Die für die Umsetzung zuständigen Kommunen und Kreise können Gutscheine für die Leistungsberechtigten ausstellen oder die Gelder direkt an die Anbieter überweisen.

Mehr Informationen zum Bildungs- und Teilhabepaket: http://www.bmas.de/DE/Themen/Arbeitsmarkt/Grundsicherung/...

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Kommentare (14)Schließen

  1. Autor Ralf Schumann
    am 18. März 2015
    1.

    Das Kindergeld in Gutscheinen auszuzahlen wäre allein vom Aufwand her nicht möglich. Es geht hierbei auch nicht nur um die Ausstellung, sondern vor allem um die Einlösung.
    Bedenken Sie bitte, dass Kindergeld auch an ausländische Bürger ausgezahlt werden. Wenn ein Migrant nach Deutschland kommt und in seinem Heimatland Frau(en) und Kinder zurücklässt, erhält er hier für jedes Kind Kindergeld. Die Euro kann er der Mutter bzw. den Müttern in sein Heimatland schicken, aber was sollten die Frauen dort mit deutschen Gutscheinen?
    .
    Das Dilemma mit der Arbeitsaufnahme in kinderreichen Familien kann hier ebenfalls nicht beseitigt werden. Je mehr Kinder in einer Familie leben, desto unattraktiver ist es für die Eltern arbeiten zu gehen, da das sogenannte "Hartz 4" recht hoch ist und logischerweise mit jeder Geburt weiter ansteigt. Würde man das Kindergeld soweit erhöhen, dass es gleich hoch ist wie das Geld vom Jobcenter, müssten das alle Eltern für ihre Kinder erhalten. Das wäre unbezahlbar. Bedenken Sie bitte wie bereits erwähnt, die vielen Kinder allein im Ausland, für die die hier alleinlebenden Väter Kindergeld erhalten. Das muss auch irgendwer erarbeiten.

  2. Autor Ralf Schumann
    am 19. März 2015
    2.

    Ja, wenn jemand in Deutschland seinen Wohnsitz hat und Hartz 4 bezieht oder hier arbeitet, bekommt er für seine Kinder, die im Ausland leben das Kindergeld. Das gilt allerdings nur für Kinder, die in der EU leben.
    .
    Wenn z.B. ein bulgarischer, griechischer oder polnischer Vater oder auch Mutter nach Deutschland kommt und sich hier arbeitsuchend meldet und daraufhin Hartz 4 erhält, bekommt er nach einer Antragstellung auch zusätzlich Kindergeld für seine Kinder in ihrer jeweiligen Heimat.
    .
    Es gibt für die Kindergeldzahlung keinen "Ausgleich". Was soll denn Ihrer Meinung nach ausgeglichen werden, wenn jemand Sozialleistungen bezieht? Hartz 4 und Sozialhilfe sind in Deutschland zeitlich unbegrenzt und zwar für jeden, der leistungsberechtigt ist. Kein Kind ist verpflichtet später nach Deutschland zu kommen und hier zu arbeiten so wie auch ein Hartz 4-Empfänger nicht gezwungen werden kann irgendwann mal zu arbeiten. Man kann keine Menschen in Arbeit prügeln, man kann Arbeit attraktiv machen, aber das gelingt nur, wenn sich der Einzelne dazu in der Lage sieht und ihm die Sozialleistung nicht ausreicht.

  3. Autor kamil turhan
    am 23. März 2015
    3.

    gutschein wird kein schönes gefühl sein weil stellmall vor beim aldimarkt eingekauft und mit gutschein betzahlen hinter dir die leute eingekauft hanem werden flüstern guckmall an der arme gibt sein kindern gutscheine schön aus das ist keine gute ide eherlich gesagt kinder kosten mehr als kindergeld also schön überlegen das ist meine meinung ausserdem in familien gibt es kein unterschied das ist dein geld das ist mein geld das ganze einkommen wird in familie ausgegeben.

  4. Autor Erhard Jakob
    am 24. März 2015
    4.

    Kamil,

    es gibt sehr viele Familien (Menschen, Väter und Mütter),
    welche das erhaltene (Kinder)Geld für die Familie
    und vor allem für ihre Kinder ausgeben.
    .
    Leider gibt es auch viele Egoisten,
    welche das Geld für sich
    ausgeben.

  5. Autor Markus Größgen
    am 24. März 2015
    5.

    Tolle Beiträge, herzlichen Dank an alle.
    Sehr geehrter Herr Kamil Turhan, wenn es Gutscheine geben würde für alle, ungeachtet wie gut oder wie schlecht die Familie situiert ist, spielt das Einkaufen keine Rolle. Man bemerkt nur das da jemand bezahlt der glücklicherweise Kinder hat. Abgesehen davon stimme ich Frau Steffens zu das man sich für nichts schämen muss, was man nicht eigenverantwortlich verursacht hat.

    Selbstverständlich sollte das gesamte Einkommen im Sinne der gesamten Familie eingesetzt werden. Schade wenn es nicht so wäre.

    Fakt ist leider auch, wie in meinem ersten Kommentar geschrieben,das nicht alle diesen Gedanken so positiv umsetzen. Und die Leidtragenden sind immer die "Schwachen", also die Kinder.
    Und das ist eigentlich der Ursprung warum ich hier einen Kommentar verfasst habe. Zum Schutz oder für eine kleine Verbesserung der Lebensumstände der Kinder. Die Möglichkeit von Gutscheinen ist nur eine Variante. Ein Beispiel.

    Nochmals herzlichen Dank an alle die sich bisher mit sehr guten Kommentaren beteiligt haben.

  6. Autor Markus Drees
    am 30. März 2015
    6.

    Leute Kindergeld sollte nur eine Hilfe sein und kein Verdienst ! Im normal Fall kostet ein Kind mehr Geld wie es Kindergeld gibt ! Zumindest wenn das Kind in Deutschland lebt ! In Bulgarien ist 1mal Kindergeld(aus Deutschland) ein halbes Monatseinkommen !! Da bleibt bestimmt noch Geld für Tabak und Alkohol über !
    Vieleicht sollte man Kindergeld Wohnort abhängig machen ?

  7. Autor Erhard Jakob
    am 31. März 2015
    7.

    Das Asylrecht gilt für Bürger, welche im eigenen Land
    Gefahr laufen, unschuldigt verfolgt und misshandelt
    zu werden.
    .
    Es gilt nicht für Wirtschaftflüchtlinge, welche
    hoffen, dass sie in Deutschland ein
    besseres Leben führen
    zu können.
    .
    Auf der Welt gibt es zuviele Länder, in denen es den Armen
    schlecht geht und diese in anderen Ländern eine bessere
    wirtschaftliche Lage vorfinden zusuchen.
    .
    Mit diesem Problem sind die anderen
    Länder (so auch Deutschland)
    überfordert.
    .
    Menschen, welche die Wahrheit nicht sehen wollen,
    treiben die Wähler dazu die >Rechten< zu wählen.
    .
    Siehe Frankreich, Deutschland (AfD)
    und viele andere Länder.

  8. Autor Gabriele Klein
    am 03. April 2015
    8.

    Finde die Gutschein Idee sehr gut. Es gibt Länder wo dies z.B. bei der Unterstützung sozial schwacher Menschen angewandt wird und auch klappt ohne zu beschämen,. Wenn ich mich recht entsinne funktioniert es in Israel z.B.so wie mit einer Art Prepaid Check-Karte die der nachfolgende Kunde nicht von der richtigen Check Karte unterscheiden kann... Ferner kann man ja auch z.B. Freikarten und Freimitgliedschaften z.B. in Sportvereinen , Nachhilfeinstituten etc vergeben je nach Fall um dem Kinde ein gutes Umfeld und Integration zukommen zu lassen. Also ich finde diese Idee hervorragend gerade im Hinblick auf die verheerende Alkoholproblematik die ich immer wieder hautnah im Fern und Nahverkehr mitbekomme... Erst kürzlich stieß ich auf einen Trinker der, auf die S Bahn wartend unter den Protesten eines kleinen gepflegten Mädchens das er mit sich führte, vielleicht seine Besuchs und Vaterrechte wahrnehmend als seine "Perle" bezeichnete und zur Flasche griff.... In einer mit einem Gutschein finanziertem Montessori oder vergleichbar guten Gruppe scheint mir so ein Kind wohl besser aufgehoben.... Aufpassen müsste man halt dass man das Wohl der Kinder im Auge behält und das ganze nicht in eine Unterstützung irgendwelcher Dienstleister endigt die dann vielleicht alle ins Geschäft kommen wollen....

  9. Autor Gabriele Klein
    am 03. April 2015
    9.

    P.S soll heißen "teilweise" angewandt. Ich las das nur im Hinblick auf ganz bestimmte Fälle. Da fällt mir ein, man könnte es ja eigentlich auch kombinieren, denn Herr Turhan hat irgendwo durchaus Recht wenn er schreibt, dass es allgemeine Ausgaben der Familie gibt, die durch Kinder höher werden....also warum kein Kombi System?

  10. Autor Erhard Jakob
    am 04. April 2015
    10.

    Die *Gutschein-Variante* ist für Menschen,
    die Problem haben das erhaltene Geld
    vornehmlich für die Kinder und die
    Familie auszugeben, eine
    gute Sache.
    .
    Die LINKEN und die GRÜNEN werden
    wieder sagen; *Das ist gegen die
    Menschenwürde.* Das sehen
    aber viele ganz anders.

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