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Abstimmungszeit beendet
Autor Alina Ehrlich am 12. März 2015
7481 Leser · 4 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

Für Eltern finanziell aufkommen

Sehr geehrte Kanzlerin,
aufgrund meiner persönlichen Situation momentan frage ich mich wie es sein kann das ich für meinen Erzeuger unterhaltspflichtig bin obwohl seit 13Jahren kein Kontakt besteht und er nie seinen Unterhaltspflichten nachgekommen ist.
Meine Existenz sowie die meines Bruders werden aktuell komplett auf den Kopf gestellt. Meine berufliche Karriere für die ich die letzten 9Jahre gearbeitet habe ist jetzt eingeschränkt da ich durch ein höheres Einkommen zu höheren Abgaben verpflichtet werde obwohl ich ja bereits durch die Steuerleistung die ich erbringe meinen Beitrag leiste. Quasi werde ich dadurch doppelt belastet.
Ich finde es müsste dazu eine andere gesetzliche Regelung geben. Hätte sich mein Erzeuger in irgendeiner Form um mich gekummert wäre ich sicher bereit gleiches zu tun.Unter diesen Umständen sehe ich es allerdings als Unding an.
Ich würde mich sehr über eine Stellungnahme ihrerseits freuen.
Vielen Dank vorab.
A.Ehrlich

Kommentare (4)Schließen

  1. Autor Erhard Jakob
    am 26. März 2015
    1.

    Es geht hier weniger um den *Erzeuger* sondern mehr
    um den leiblichen Vater. Es gibt auch viele leibliche
    Mütter, welche sich nicht um ihre Kinder
    gekümmert haben.
    .
    Den Staat für zerrütte Familienverhältnisse zur Kasse
    zu bitten, ist sicher auch nicht die richtige Lösung.

  2. Autor Alina Ehrlich
    am 26. März 2015
    2.

    Vielen Dank für ihren Kommentar.
    Sicherlich auch eine Sichtweise. Jedoch trage ich keine "Schuld" an den von ihnen so schön bezeichneten "zerrütteten Familienverhältnissen". Habe mir meinen ERZEUGER ja nicht ausgesucht und den Titel Vater oder Mutter verdienen in meinen Augen nur Menschen die auch am Leben ihrer Kinder teilnehmen.
    Das ist nicht nur auf die finanzielle Unterstützung bezogen.
    Für mich ist dieser Mensch fremd und sie würden sicherlich auch nicht für einen fremden Unterhalt zahlen wollen.

    Danke trotzdem.

  3. Autor Erhard Jakob
    am 26. März 2015
    3.

    Hier geht es doch nicht nach *WÜNSCHDIRWAS.*
    Es geht nach Recht und Gesetz. Und, wenn
    dieses besagt, dass Kinder für ihre
    >leiblichen< Eltern finanziell
    einstehen müssen, dann
    ist das nun mal so.
    .
    Hier kann man eine Petition einreichen und
    versuchen, dass das Gesetz geändert wird.

  4. Autor Erhard Jakob
    am 01. April 2015
    4.

    Kinder müssen nicht nur für ihre
    Eltern aufkommen sondern
    auch umgekehrt.
    .
    Es gilt:
    *Eine Mutter kann sieben Kinder ernähren.
    Aber sieben Kinder können nicht
    eine Mutter ernähren.*

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