Liebe Besucherinnen und Besucher,

seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

Wir danken Ihnen für Ihre rege Teilnahme auf www.direktzurkanzlerin.de.

Ihr Moderationsteam

Abstimmungszeit beendet
Autor melanie hansen am 24. April 2015
8021 Leser · 2 Kommentare

Soziales

Krankengeld für Kinder

Liebe Frau Merkel, liebes Team,

ich muss ja mal was los werden. Mein Sohn ist 12 Jahre alt und war 3 Tage im Krankenhaus. Ich War natürlich bei ihm und war nicht arbeiten. Es War so, dass ein Leistenbruch nicht ausgeschlossen werden konnte und mir auch bescheinigt wurde, dass meine Anwesenheit aus medizinischer Sicht wichtig ist. Visite ist auch nur Vormittags. So nun wollte ich versuchen zumindest 2 Tage von meiner Krankenkasse bezahlt zu bekommen und erfahre, dass man als Begleitperson im Krankenhaus sogar nur bis zum 6. Lebensjahr den Verdienstausfall bekommt. Wenn ich daran denke, dass mein kleiner Sohn, der ist jetzt 6, ins Krankenhaus müsste, der würde nie ohne mich da bleiben. Wie kann so etwas in unserem Sozialstaat Bitte sein? Ich wüsste nicht was ich hätte tun sollen anders. Ich sehe es ein, dass ein 12 Jähriger wenn er krank ist alleine zu Hause bleiben kann, aber er kam nachts ins Krankenhaus. Ich frage Sie, ob man da nicht in speziellen Fällen andere Regelungen finden kann. Denn nun muss ich für den Ausfall alleine gerade stehen, denn das zahlt natürlich meine Chefin nicht obwohl ja nun keiner was dafür kann, dass er ins Krankenhaus musste. Ich bitte um Informationen ob da mal was getan wird.

Mit freundlichen Grüßen Melanie Hansen

Kommentare (2)Schließen

  1. Autor Andreas J.
    am 29. April 2015
    1.

    Sehr geehrte Frau Hansen,
    sicher ist es für ihren 12 jährigen Sohn, schwierig alleine im Krankenhaus zu sein, doch sollte er mit 12 Jahren dennoch in der Lage sein, alleine diese Zeit zu überstehen, da es sich ja nach ihrer Information nicht um einen lebensbedrohenden Zustand gehandelt hat.Das ihre Anwesenheit aus medizinischer Sicht wichtig wäre, kann ich aber nicht nachvollziehen. Ein Verdacht auch einen Leistenbruch ist in der heutigen Zeit kein größeres Problem mehr.
    Ihre Anwesenheit bei der Visite halte ich nicht für notwendig, da sie den behandelnden Arzt auch zur Besuchzeit ansprechen können.
    Was die Krankenkasse zu ihnen gesagt hat, ist Rechtens und entspricht den geltenden Gesetzen.
    Irgendwo muß hier eine Grenze gezogen werden und 6 Jahre ist für mein dafürhalten, das richtige Alter.
    Mit 12 Jahren sollte in Sohn in der Lage sein, eine gewisse Zeit im Krankenhaus alleine zu bleiben.
    Sie selbst sagen in ihrem Beitrag, das ein 12 jähriger nach ihrer Meinung bei Krankheit alleine zu Hause bleiben kann.
    Ist der Aufenthalt im Krankenhaus dann nicht viel besser zumal ihr Sohn dort komplett versorgt wird und die notwendige medizinische Hilfe erhält.
    Ich Frage mich wirklich, was sie von Frau Dr. Merkel nun erwarten.
    Auf der einen Seite sind 12 jährige heute schon im jugendlichem Alter und auf der anderen Seite wollen sie ihn nicht für 3 Tage alleine im Krankenhaus lassen.

    Als ich 12 Jahre alt war, mußte ich für 6 Wochen in eine Heilkur und dort war der Besuch der Eltern ausdrücklich untersagt.

    Mit freundlichem Gruß
    Andereas Jänisch

  2. Autor Erhard Jakob
    am 29. April 2015
    2.

    In dieser Sache eine Gesetzesänderung zu verlangen,
    ist auch aus meiner Sicht übertrieben. Wenn die
    Krankenkasse das so festgelegt hat, ist das
    nachvollziehbar. Wenn eine Erweiterung
    z.B. von 6 auf 18 Jahre vorgenommen
    würde, dann würden doch die
    Kassenbeiträge stark
    steigen.
    .
    Wenn ein sensibles Kind mit 12 Jahren nicht
    allein im Krankenhaus bleiben will, dann
    sollten sich die Eltern bzw. Groß-
    eltern bzw. Angehörigen
    darauf einstellen.
    .
    Das ist zumindest meine Sicht der Dinge.

  3. Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie angemeldet sein.