Sehr geehrter Herr Brouwers ,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Zur Wiedergutmachung für NS-Unrecht hat die Bundesregierung Ende der 1950er Jahre Globalentschädigungsabkommen mit zwölf westlichen Ländern vereinbart. Griechenland erhielt in diesem Zusammenhang Zahlungen von 115 Millionen D-Mark. Nach dem deutsch-griechischen Vertrag vom 18. März 1960 war damit auch für die griechische Seite die Frage der Wiedergutmachung von NS-Unrecht abschließend geregelt.
Deutschland hat seit dem Zweiten Weltkrieg umfangreiche Reparationsleistungen erbracht, die die betroffenen Staaten nach allgemeinem Völkerrecht zur Entschädigung ihrer Staatsangehörigen verwenden sollten. Durch Wiedergutmachung und andere Leistungen wurde ein Vielfaches der ursprünglich vorgesehenen Reparationen in Höhe von 20 Milliarden US-Dollar gezahlt. Siebzig Jahre nach Kriegsende und nach vielen Jahrzehnten friedlicher und vertrauensvoller Zusammenarbeit in der internationalen Staatengemeinschaft - auch dem EU-Partner Griechenland - hat die Reparationsfrage ihre Berechtigung verloren.
Allerdings bekennt sich Deutschland selbstverständlich weiterhin zu seiner geschichtlichen Verantwortung. Maßnahmen und Projekte wie beispielsweise der sogenannten Zukunftsfonds oder das Deutsch-Griechische Jugendwerk belegen das.
Weitere Information: http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Aussenpolitik/InternatR...
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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am 09. Mai 2015
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