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Abstimmungszeit beendet
Autor Gisbert Bastek am 11. Mai 2015
10383 Leser · 2 Kommentare

Innenpolitik

Hamburger Grünen Politik

Alle Asylanten können kommen , aber nicht zu mir oder vor meiner Türe.
Das ist die Politik und Denkart der Hamburger SPD und der Grünen Partei.
Das Recht der Reichen? Gerichtlicher Stopp der Asylunterkunft Sophienterrasse hinterlässt üblen Beigeschmack

Hamburg: Das Projekt hatte von Beginn an Symbolcharakter. Die geplante Flüchtlingsunterkunft an der Sophienterrasse, in einem der schönsten (und teuersten) Wohngebiete der Stadt, sollte immer auch ein Signal aussenden: Seht her, wir schicken Asylbewerber nicht nur nach Billstedt, Harburg oder Osdorf, sondern eben auch nach Harvestehude. Es geht gerecht zu, wollte der Senat damit zum Ausdruck bringen. Und nahm dabei in Kauf, dass die geplanten 220 Plätze an der Alster die teuersten der Stadt sind. Oder besser: geworden wären. Denn seit Freitagmorgen ist der Bau, zumindest vorerst, gestoppt – per Gerichtsbeschluss des Verwaltungsgerichts Hamburg. Es ist ein Beschluss mit üblem Beigeschmack.

Die Begründung des Gerichts bezieht sich auf den in Harvestehude geltenden Bebauungsplan, der das Areal als "besonders geschütztes Wohngebiet" sieht. Die Anwohner sollen also geschützt werden. Aber wovor? In erster Linie meint der Gesetzgeber damit Gewerbebetriebe. In einem Wohngebiet darf es natürlich keine
Fabriken geben, keine lärmende Spedition und auch kein Kaufhaus.
Hier stellt sich aber eher die Frage: Vor wem sollen die Bürger geschützt werden? Offensichtlich vor Menschen – zumindest vor einigen.


Ist das auch die Politik der CDU ? ( noch mehr Flüchtlinge ? )

Mit freundlichen Gruss

Kommentare (2)Schließen

  1. Autor Helmut Krüger
    am 11. Mai 2015
    1.

    Ich weiß jetzt nicht ganz, was die Überschrift mit dem Dargestellten zu tun hat, treffender hätte es m. E. geheißen, "Stören Menschen, wo sie inicht zu uns passen?".

    Bewohner von Villenvierteln stören sich am Kindergeschrei von Kindertagesstätten und behaupten einen Werteverfall von Häusern. Menschen, die in einem Hotel am Urlaubsstrand wohnen, führen Klage gegen die Einquartierung einer Gruppe von geistig Behinderten, weil man die wohlverdienten Urlaub ja nicht auch nicht sehen und hören müsse. Und ein Gericht billligt den Anspruch auf ungestörten Urlaub, weshalb der Reiseveranstaltung bzw. das Hotel schadenersatzpflichtig wurde.

    Der berechtigte Schutz vor Entstellung der Bausubstanz und vor einer ggf. eintreten Verlärmung eines Wohngebietes führt dazu, dass auch Menschen, die in Not zu uns kommen, da gefälligst draußen vor zu bleiben hätten.

    Dies alles sind ja Beispiele einer Dickfelligkeit, dass sich eine Kluft auftut zwischen dem verbal geäußerten Anspruch, der angeblich geteillt wird und dem Lebenspraktischen, was dann ganz anders ist.

    Wie bei der Verlängerung der Gemeinschaftsschule, eingebracht vom schwarz-grünen seinerzeitigen Senat. Das wurde von allen beschlossen, als Erstes machte der sozialdemokratisch ausgerichtete Elternverband Front dagegen und dann wurde die Angelegenheit in den so bezeichneten gutbürgerlichen Wohngebieten niedergestimmt, wo sich auch die grüne Klientel, deren Partei das ja eingebracht hat, stimmenmäßig mit der Beteiligung zurückhielt. Ist ja auch kein Wunder, wo dem eigenen Kind, ausgestattet mit Musik- und Kunstunterricht ein längerer Verbleib mit denen, die da schwerer mitkommen, ja nicht zugemutet werden kann.

    Mithin sehe ich da keine spezifischen politischen Farben, wenn es um die besagte Kluft geht.

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