Sehr geehrter Herr Weber,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Das Grundgesetzt schreibt seit Bestehen der Bundesrepublik vor, dass die Haushalte von Bund und Ländern grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen sind. Dennoch haben Bund und Länder in Krisenzeiten versucht, mit Schulden die Konjunktur anzukurbeln. Die Schulden wollten sie dann bei florierender Wirtschaft wieder zurückzahlen. Das hat aber leider nicht funktioniert. Darin stimmen wir mit Ihnen überein. Bund und Länder haben aber reagiert und die Schuldenbremse im Grundgesetz verankert. Danach müssen Bund und Länder einen im Grundsatz ausgeglichenen Haushalt aufweisen. Der Staat kommt also dem Modell, das Sie vorschlagen, sehr nahe.
Die neue Schuldenbremse gilt seit 2011. Danach muss der Bund sein strukturelles Defizit schrittweise bis 2016 zurückführen. Die Länder dürfen ab 2020 keine Schulden mehr machen. Die Regelung der Schuldenbremse findet sich in den Grundgesetzartikeln 109, 115 und 143d. Dort sind alle entscheidenden Bedingungen wie Start, Übergangsregelungen oder finanzielle Hilfen festgelegt.
Als „strukturelles Defizit“ bezeichnen die Fachleute das jährliche Budgetdefizit des Staatshaushalts, das um Konjunkturschwankungen bereinigt ist. Ab 2016 darf die – um Konjunkturschwankungen bereinigte – Neuverschuldung des Bundes nur noch 0,35 Prozent des BIP betragen. Um der wirtschaftlichen Entwicklung Rechnung zu tragen, darf der Bund in Zeiten des konjunkturellen Abschwungs zusätzliche Schulden aufnehmen, die er durch Überschüsse in konjunkturell guten Zeiten ausgleichen muss.
Weitere Informationen: http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standard...
http://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Themen/Oeffe...
http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standard...
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Kommentare (4)Schließen
am 04. Juni 2015
1.
am 05. Juni 2015
2.
am 05. Juni 2015
3.
Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie angemeldet sein.