Liebe Besucherinnen und Besucher,
seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.
Wir danken Ihnen für Ihre rege Teilnahme auf www.direktzurkanzlerin.de.
Ihr Moderationsteam
Status der Beiträge
- Abstimmung läuft
- Abstimmung beendet
- Beantwortet
- Zur Beantwortung weitergeleitet
- Abstimmung beendet und archiviert
Die Kanzlerin direkt
(Nicht-)Weiterbildung bei Arbeitslosigkeit bzw. Harz-4-Empfängern
Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,
ich würde gerne folgendes verstehen:
34jährige Frau, alleinerziehend, Abitur und Bürokauffrau musste die Ganztagsstelle aufgeben und sucht seit ca. Einem Jahr eine qualifizierte Teilzeitstelle, welches nicht gelingt.
Daher gibt es den Gedanken - statt eines Studiums - eine Akademie zu besuchen, die in 1/2 Jahr mit einer IHK-Prüfung zur Fachwirtin endet. Kosten ca. 3.000 €, die auch selbst getragen würden.
Nun das Problem: Während der Schulzeit gibt es kein Arbeitslosengeld bzw. Harz4.
Statt dessen möchte das Arbeitsamt, dass die Frau weiterhin nach qualifizierten Jobs sucht, die aber auch dem Jobcenter nicht zur Verfügung stehen und damit auch weiterhin die fehlende Unterstützung zum Lebensunterhalt begleichen.
Wieso unterstützt man nicht qualifizierte engagierte Menschen bei der Weiterbildung? Gerade alleinerziehende können doch auf das monatliche Geld nicht verzichten.
Danke
Kommentare (5)Schließen
am 24. Juni 2015
1.
am 25. Juni 2015
2.
am 27. Juni 2015
3.
am 07. Juli 2015
4.
am 08. Juli 2015
5.
Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie angemeldet sein.