Sehr geehrter Frau Bierfreund,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Zunächst möchten wir Sie darauf hinweisen, dass nicht Deutschland oder die Bundesregierung Mitglied der IPEX sind, sondern Bundestag und Bundesrat. Die Bundesregierung ist nicht befugt, die Arbeit der Parlamente zu beeinflussen.
In Deutschland gilt der gesetzliche Mindestlohn seit Januar 2015. Der Mindestlohn schützt Beschäftigte im Niedriglohnsektor vor Dumpinglöhnen. Rund 3,7 Millionen Beschäftigte im Niedriglohnsektor profitieren von dieser wichtigen Verbesserung. Ihre Löhne sind durch die Einführung des Mindestlohns gestiegen. Er trägt zugleich zu einem fairen und funktionierenden Wettbewerb bei.
Der Mindestlohn muss wirksam kontrolliert werden. Um sicherzustellen, dass er überall tatsächlich für die geleistete Arbeitszeit bezahlt wird, müssen Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern erfasst werden. Aufzeichnungspflichten hat es auch vor Inkrafttreten des Mindestlohngesetzes gegeben. Sie sind im Arbeitszeitgesetz geregelt.
Die Dokumentationspflichten nach dem Mindestlohngesetz konzentrieren sich auf bestimmte Branchen, die für Schwarzarbeit anfällig sind. Dazu gehören zum Beispiel die Bauwirtschaft, Gaststätten- und Hotelbetriebe, das Schaustellergewerbe oder Gebäudereinigungsfirmen. Bei geringfügig Beschäftigten (außer in Privathaushalten) müssen die Arbeitszeiten in allen Branchen dokumentiert werden. Die Dokumentationspflichten beim Mindestlohn sind auf Beschäftigte mit einem regelmäßigen Monatseinkommen von maximal 2.958 Euro begrenzt.
Für die Dokumentation gibt es keine Formvorgaben. Das ist unbürokratisch und arbeitgeberfreundlich: Die Firmen können die Arbeitszeiten auch mit einfachen Mitteln und mit wenig Aufwand aufzeichnen, zum Beispiel mit der BMAS- App „einfach erfasst“: www.der-mindestlohn-wirkt.de/ml/DE/Service/App-Zeiterfass...
Im Hotel- und Gaststättengewerbe sowie in der Landwirtschaft sind Ausnahmen nach dem Arbeitszeitgesetz während der Saison möglich. Die zuständigen Aufsichtsbehörden der Länder informieren die Betriebe über die möglichen Ausnahmen.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat zum allgemeinen Mindestlohn eine Hotline eingerichtet. Das BMAS und die Ministerin persönlich haben die Einführung des Mindestlohns in den vergangenen Monaten in Branchendialogen, Vor-Ort-Terminen und über die Mindestlohn-Hotline begleitet. Die dabei gewonnen Erfahrungen zeigen, dass die Umsetzung funktioniert.
Weitere Informationen: www.der-mindestlohn-gilt.de www.bmas.de/DE/Service/Presse/Meldungen/der-mindestlohn-w...
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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