Liebe Besucherinnen und Besucher,

seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

Wir danken Ihnen für Ihre rege Teilnahme auf www.direktzurkanzlerin.de.

Ihr Moderationsteam

Abstimmungszeit beendet
Autor Joerg Gelszus am 03. Juli 2015
6857 Leser · 1 Kommentar

Die Kanzlerin direkt

Kann nicht der Staat 25% von Firmen erben anstelle von Steuer ?

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

Können Sie bitte folgende Frage beantworten.

Es gibt viele Diskussionen zur Erbschaftssteuer für Unternehmen, die immer damit zusammenhängen, ob man die Zukunft der Unternehmen aufs Spiel setzt wenn man auf die Erbschaftssteuer nicht unter bestimmten Voraussetzungen verzichtet oder reduziert.

Könnte man nicht einfach pauschal 25% der Unternehmensanteile (z.B. Stimmrechte, Aktien, etc.) auf den Staat vererben anstatt Der Erbschaftssteuer?

Dem Eigentümer wird dann ein Vorkaufsrecht für eben diese Anteile eingeräumt das für eine bestimmte Zeit z. b. max 10 Jahre gilt. Damit greift man nicht in die Unternehmensentscheidungen ein, da die ursprünglichen Eigentümer immer noch die 3/4 Mehrheit halten. Gleichzeitig werden auch keine Arbeitsplätze vernichtet, aber jeder bezahlt die 25% ähnlich der Zinsabschlagssteuer und Eigntümer können jederzeit die Firmenanteile aus Ihrem Privatvermögen zurückkaufen. In der Übergangszeit würden sogar noch 25% der Unternehmensgewinne an den Staat als Anteilseigner fließen, damit sollten dann auch die zusätzlichen administrativen Kosten für den Staat mehr als gedeckt werden können. Hätte nicht so ein Model eine Zukunft auch vor dem Bundesverfassungsgericht ?

Danke und freundliche Grüße,
Jörg Gelszus

Kommentare (1)Schließen

  1. Autor Erhard Jakob
    am 29. Juli 2015
    1.

    Diesen Vorschlag finde ich gut. Ich würde mich freuen, wenn ein
    Sachverständiger, der diesen Vorschlag ablehnt, seine
    Ablehnung hier begründet.

  2. Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie angemeldet sein.