Sehr geehrter Herr Jansen,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Die Grundsicherung, landläufig Hartz IV genannt, ist das letzte soziale Netz in Deutschland, das den Menschen ein menschenwürdiges Leben garantiert, wenn sie nicht (mehr) oder nur wenig arbeiten können.
Der Bezug von Leistungen aus der Grundsicherung ist aber an strenge Bedingungen geknüpft, die nachgewiesen werden müssen. Das betrifft z. B. das Aufbrauchen von Vermögen und das Offenlegen der finanziellen Verhältnisse aller Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft. Wer in bestimmten Umfang arbeiten kann, wird nach dem Prinzip des Förderns und Forderns von den Stellen der Grundsicherung oder den Jobcentern betreut.
Auch wenn, wie Sie beispielhaft anführen, die Waschmaschine kaputt geht, muss dies als einmaliger Bedarf beantragt und die finanzielle Lage nachgewiesen werden. Die einmalige Leistung kann als Sachleistung, Geldleistung oder auch als Darlehen gewährt werden.
Zudem gibt es familienpolitische Leistungen, die allen Eltern in Deutschland gleichermaßen gewährt werden wie z. B. Kindergeld oder Elterngeld. Bei Hartz IV-Empfängern werden diese Leistungen allerdings voll als Einkommen gewertet und auf Sozialleistungen von Hilfebedürftigen angerechnet.
Mehr Informationen: http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Familie/leistungen-und-foerde...
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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