Liebe Besucherinnen und Besucher,
seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.
Wir danken Ihnen für Ihre rege Teilnahme auf www.direktzurkanzlerin.de.
Ihr Moderationsteam
Status der Beiträge
- Abstimmung läuft
- Abstimmung beendet
- Beantwortet
- Zur Beantwortung weitergeleitet
- Abstimmung beendet und archiviert
Die Kanzlerin direkt
Solidaritätsbeitrag in Deutschland Emergency Hilfe Fonds überführen statt an die Bundesländer
Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,
Es gibt viele Diskussionen darüber was mit dem Solidaritätsbeitrag nach seinem Auslaufen passieren sollte. Daraus ergibt sich meine Frage an Sie:
Könnte man nicht den Beitrag weiterlaufen lassen, aber die Gelder in einen "Deutschland Emergency Hilfe Fonds" oder so ähnlich einzahlen?
Das Geld sollte dann ausschließlich bei außergewöhnlichen Ereignissen (z.B. Jahrhundertflut, Abwrackprämie, Zahlungsausfall von Krediten, Flüchtlings und Umweltkatastrophen, etc.) durch 2/3 Mehrheitsbeschluss bei einer deutschen Volksabstimmung und 2/3 Bundestags Parlamentsmehrheit für solche o.g. außergewöhnliche Hilfsmassnahmen freigegeben werden dürfen. In keinem Fall darf man es für laufende Haushaltsaufgaben verwenden wobei die Zinsen dem Bundeshaushalt zugeführt werden können insofern Management, Kosten und Administration (inklusive Kosten der Befragungen) vom Bund ausgeführt werden.
Danke und freundliche Grüße,
Joerg Gelszus
Kommentare (2)Schließen
am 29. Juli 2015
1.
am 30. Juli 2015
2.
Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie angemeldet sein.