Sehr geehrte Frau Ludy,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Die Berichte geflohener Nordkoreaner über die weit verbreiteten und systematischen Menschenrechtsverletzungen sind in der Tat bedrückend. Der Bericht der Untersuchungskommission der Vereinten Nationen hat ein kaum erträgliches Bild von der Menschenrechtssituation in Nordkorea gezeichnet.
Aufgrund der Abschottung des Landes sind die Möglichkeiten der internationalen Gemeinschaft begrenzt, die Lage in Nordkorea wirksam zu verbessern. Das einzige Druckmittel sind die bereits sehr restriktiven Sanktionen, die die VN und die EU verhängt haben. Diese haben nachhaltige, schmerzhafte Auswirkungen auf das Regime.
Sie verwiesen zu Recht auf die besondere Geschichte Deutschlands. Es ist aber gerade diese Geschichte, die uns ein militärisches Eingreifen in Nordkorea verbietet. Ein solches Eingreifen wäre schon aus völkerrechtlichen Gründen undenkbar, vor allem aber auch wegen der verheerenden und unkalkulierbaren Opfer, die damit nicht nur für die Menschen in Nordkorea, sondern auch in Südkorea verbunden wäre. Nordkorea betreibt seit Jahren ein Atomwaffenprogramm und verfügt über eine der größten Streitkräfte der Erde. Wir müssen davon ausgehen, dass ein militärisches Eingreifen unkontrollierbare Gewaltaktionen dieser Streitkräfte auf beiden Teilen der Halbinsel auslösen würden.
“Deutschland hat ein hohes Interesse, dass die Gefahren der Proliferation überwunden werden. Wir haben auch ein hohes Interesse an einer friedlichen Entwicklung auf der koreanischen Halbinsel“, sagte Bundeskanzlerin Merkel beim Besuch der Südkoreanischen Präsidentin Park Geun-hye am 26. März 2014 in Berlin.
Eine Lösung für die Menschenrechtslage in Nordkorea kann nur eine politische, keine militärische sein. Unsere diplomatischen Bemühungen gegenüber Nordkorea haben das Ziel, nicht nur zur Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen, zu Fortschritten im innerkoreanischen Dialog und zur Verbesserung der Menschenrechtslage beizutragen. Sie sollen auch der Verbesserung der Versorgung der Bevölkerung und schließlich auch Stück für Stück der Öffnung der nordkoreanischen Gesellschaft dienen. In allen diesen Gebieten konnten in den vergangenen Jahren Fortschritte erzielt und das Leben zumindest für Teile der Bevölkerung verbessert werden.
Die internationale Gemeinschaft prangert die schweren Menschenrechtsverletzungen in Nordkorea regelmäßig an und dokumentiert sie. So bringt die EU gemeinsam mit Japan seit 2003 jährlich kritische Resolutionen zur Menschenrechtslage in Nordkorea in der Menschenrechtskommission, im Menschenrechtsrat sowie in der UN-Generalversammlung ein.
Auch hat Deutschland die Einsetzung der Untersuchungskommission durch den Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen aktiv unterstützt. Der Bericht bildet die Grundlage für weitere Maßnahmen, um die Menschenrechtssituation zu verbessern. Der UN-Sicherheitsrat wird sich auch weiter mit der Situation in Nordkorea befassen.
Weitere Informationen:
http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Aussenpolitik/Laender/L...
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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am 09. Juli 2015
1.
Kommentar zu Kommentar 1 am 11. Juli 2015
2.
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