Sehr geehrter Frau Dreihsger,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Ihr Unmut über die Griechenlandkrise ist verständlich und nachvollziehbar. Es stimmt, viel Vertrauen ist verloren gegangen.
Es ist das Ziel der Bundesregierung, Griechenland in der Eurozone zu halten. Der Euroraum ist robuster geworden - in Portugal, Irland, Spanien, Zypern gibt es wieder Wachstum. Europa hat die Probleme sehr gut gemeistert. Alleine wären gerade die Herausforderungen und Krisen noch viel weniger zu bewältigen.
Die Institutionen und Griechenland haben sich auf ein sogenanntes Memorandum of Understanding (MoU) geeinigt. Darin sind die Bedingungen für ein mögliches neues ESM-Hilfsprogramm festgelegt. Das MoU enthält Reformauflagen für die nächsten Jahre und eine Vielzahl von Vorabmaßnahmen („prior actions“), die vor einer möglichen ersten Auszahlung von Griechenland beschlossen werden müssen. Die Bedingungen für ein weiteres Hilfspaket sind hart, aber fair.
Griechenland muss das MoU und die Vorabmaßnahmen in seinem Parlament verabschieden. Das MoU wurde an die Mitgliedstaaten versandt und dem deutschen Bundestag übermittelt. Die Bundesregierung prüft die Verhandlungsergebnisse sorgfältig.
Hilfe zur Selbsthilfe, das ist das Prinzip. Dazu sind alle Partner Griechenlands nach wie vor bereit. Deutschland hat nur dann eine gute Zukunft, wenn die europäische Einigung weiter gelingt und Europa zusammensteht.
Weitere Informationen:
http://www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Themen/Euro/Pr... http://www.bundeskanzlerin.de/Webs/BKin/DE/Mediathek/Eins...
Was die Sicherung der Grenzen angeht, so gibt es an den Schengen-Binnengrenzen keine Grenzkontrollen. Das ist im EU-weit verbindlichen Schengener Grenzkodex geregelt. Zur Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität, etwa von Diebstählen, lässt der Schengener Grenzkodex aber stichprobenartige Kontrollen ausdrücklich zu. Die finden auch statt! Die Bundespolizei nimmt solche Kontrollen seit Jahren erfolgreich vor. Sie arbeitet bei der Verhütung und Verfolgung von Straftaten eng mit der Polizei des Grenzlandes und ausländischen Partnerbehörden zusammen.
Die Bundespolizei ist also weiter an den Schengen-Binnengrenzen präsent, um der grenzüberschreitenden und Organisierten Kriminalität wirkungsvoll zu begegnen. Der Wegfall der regulären Grenzkontrollen wird durch „lagebildabhängige Personenkontrollen“, wie das in der Fachsprache heißt, ausgeglichen.
Unabhängig von der Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität ist die zeitweise Wiedereinführung von Grenzkontrollen an Binnengrenzen möglich, wie zuletzt beim G7-Gipfel in Bayern. Als „Ultima Ratio“ ist sie an strenge Kriterien geknüpft, kommt also nur unter außergewöhnlichen Umständen in Betracht.
Weitere Informationen:
http://www.bmi.bund.de/DE/Themen/Sicherheit/International... http://www.bmi.bund.de/DE/Themen/Sicherheit/Kriminalitaet...
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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Kommentar zu Kommentar 4 am 07. August 2015
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am 07. August 2015
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