Sehr geehrter Herr Wise ,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten. Gerne beantworten wir Ihre Frage, ob die geplante Griechenlandhilfe Einfluss auf die deutsche Rentenversicherung haben wird. Deshalb zunächst ein Blick auf die Finanzierungsgrundlage der gesetzlichen Rentenversicherung.
Neben betrieblicher und privater Altersvorsorge ist die gesetzliche Rentenversicherung die wichtigste Säule der Alterssicherung. Sie wird durch ein Umlageverfahren finanziert. Das bedeutet: Wer heute Beiträge einzahlt, finanziert mit seinen Beiträgen die Renten der heutigen Rentnerinnen und Rentner. Diese Generation hat im Alter einen verfassungsrechtlichen Anspruch, von der nächsten Generation versorgt zu werden.
Die Renditen in der Rentenversicherung werden auch langfristig positiv sein. Berechnungen der Deutschen Rentenversicherung Bund 2012 haben ergeben, dass – für die Rentner der Jahre 2012, 2020, 2030 und 2040 die Renditen deutlich positiv bleiben. Dabei ist die schrittweise Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre berücksichtigt. Für die Rentenzugänge der Jahre 2020, 2030 und 2040 ergeben sich jeweils Renditen von rund 3,0 Prozent für ledige Männer und 3,5 (2020) und 3,4 (2030 bis 2040) Prozent für Frauen und verheiratete Männer.
Bis 2020 soll der Beitragssatz trotz steigender Belastung der Rentenversicherung 20 Prozent und bis 2030 22 Prozent nicht übersteigen. Sollte sich ein Überschreiten dieser Beitragssätze bzw. eine Unterschreitung des vorgegebenen Rentenniveaus abzeichnen, ist die Bundesregierung dazu verpflichtet, Bundestag und Bundesrat Vorschläge vorzulegen, die eine solche Entwicklung verhindern. Die Renten werden also auch künftig steigen. Im Übrigen verhindert eine gesetzliche Schutzklausel, dass sich die Bruttorente durch die Rentenanpassung vermindern kann.
Mehr Informationen:
http://www.bmas.de/DE/Themen/Rente/Gesetzliche-Rentenvers...
Ob Griechenland die gewünschten Hilfsgelder aus dem ESM-Vertrag erhält, wird sich zeigen. Vorher muss Griechenland grundlegende Reformen auf den Weg bringen. Experten der Europäischen Kommission, des Internationalen Währungsfonds und der Europäischen Zentralbank werden nun die Umsetzung der geforderten Reformen überprüfen. Vom Ergebnis hängt ab, ob die Verhandlungen über das dann dritte Hilfspaket für Griechenland auch erfolgreich abgeschlossen werden können. Auf den Anspruch deutscher Rentner aus der gesetzlichen Rentenversicherung hat ein mögliches drittes Hilfspaket keinen Einfluss.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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