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Abstimmungszeit beendet
Autor Joerg Gelszus am 09. Juli 2015
7502 Leser · 2 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

Solidaritätsbeitrag in Deutschland Emergency Hilfe Fonds überführen statt an die Bundesländer

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,
Es gibt viele Diskussionen darüber was mit dem Solidaritätsbeitrag nach seinem Auslaufen passieren sollte. Daraus ergibt sich meine Frage an Sie:

Könnte man nicht den Beitrag weiterlaufen lassen, aber die Gelder in einen "Deutschland Emergency Hilfe Fonds" oder so ähnlich einzahlen?

Das Geld sollte dann ausschließlich bei außergewöhnlichen Ereignissen (z.B. Jahrhundertflut, Abwrackprämie, Zahlungsausfall von Krediten, Flüchtlings und Umweltkatastrophen, etc.) durch 2/3 Mehrheitsbeschluss bei einer deutschen Volksabstimmung und 2/3 Bundestags Parlamentsmehrheit für solche o.g. außergewöhnliche Hilfsmassnahmen freigegeben werden dürfen. In keinem Fall darf man es für laufende Haushaltsaufgaben verwenden wobei die Zinsen dem Bundeshaushalt zugeführt werden können insofern Management, Kosten und Administration (inklusive Kosten der Befragungen) vom Bund ausgeführt werden.

Danke und freundliche Grüße,
Joerg Gelszus

Kommentare (2)Schließen

  1. Autor Erhard Jakob
    am 29. Juli 2015
    1.

    Das eine hat aus meiner Sicht doch nichts mit dem anderen zu tun.

    Man kann doch einerseits den einen Fond regulär auslaufen
    lassen und andererseits einen neuen Fond (Deutschland
    Emergency Hilfe Fonds) regulär neu gründen.

  2. Autor Joerg Gelszus
    am 30. Juli 2015
    2.

    Solidarität ist das Schlüsselwort hier, alle beteiligen sich, aber nur den Bedürftigen kommt es zu Gute. Man kann aber nicht ständig neue Steuern einführen, also warum nicht die existierende beibehalten, aber anders verwenden, Leute sind an diese Steuer gewöhnt und haben sogar ein Mitsprächercht beider Verwendung.

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