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Soziales
Generationenvertrag
Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,
der Generationenvertrag basiert im Grunde auf Betragszahlungen und Kindern.
Warum wird, wer beide "Beiträge" erbringt, insbesondere alleinerziehende Mütter mit Kindern, hier so viel schlechter gestellt (wahrscheinlich zu 90 % in Armut!), als verheiratete, kinderlose Frauen und Männer, die ja über 2 volle Renten + Erspartes (150-250.000 € je Kind an Gesamtkosten ?) + ggf. Hinterbliebenenversorgung durch Partner vefügen ?
Warum wikt sich die Heirat als nicht "Vertrags-relevant" stärker
aus als die "Vertrags-relevante" "Kindererziehung ?
Jede 2. Ehe ist kindelos, jedes 2. Kind wächst bei einem Elternteil auf.
Warum sollen z.B. Kinder Alleinerziehender die deutlich höheren Renten kinderloser Witwen bezahlen ?
Ist das ihre Vorstellung von Generationenvertrag oder gar Solidarität ?
Seit Jahrzehnten ist bekannt, dass Kinder zu haben, Armutsrisiko Nr.1 ist.
Warum werden dann Alleinerziehende erst im Berufsleben steuerlich schlechter gestellt, als Verheiratete (der Freibetrag war selbst bei Kohl doppelt so hoch) und dann, ohne jemals die Chance zur Vermögensbildung gehabt zu haben, in
Altersarmut geschickt ?
Das ist nicht nur kinder- und frauenfeindlich, sondern höchst unsolidarisch und ungerecht und bedeutet faktisch die Aufkündigung des Generationenvertrages !
Gibt es Pläne der Bundesregierung, dieses wirksam für alle zu ändern, auch für Mütter von Kindern, die vor 1992 geboren wurden ?
Kommentare (1)Schließen
am 16. September 2015
1.
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