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Abstimmungszeit beendet
Autor Andrea Kornak am 18. August 2015
7305 Leser · 1 Kommentar

Soziales

Generationenvertrag

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

der Generationenvertrag basiert im Grunde auf Betragszahlungen und Kindern.
Warum wird, wer beide "Beiträge" erbringt, insbesondere alleinerziehende Mütter mit Kindern, hier so viel schlechter gestellt (wahrscheinlich zu 90 % in Armut!), als verheiratete, kinderlose Frauen und Männer, die ja über 2 volle Renten + Erspartes (150-250.000 € je Kind an Gesamtkosten ?) + ggf. Hinterbliebenenversorgung durch Partner vefügen ?
Warum wikt sich die Heirat als nicht "Vertrags-relevant" stärker
aus als die "Vertrags-relevante" "Kindererziehung ?

Jede 2. Ehe ist kindelos, jedes 2. Kind wächst bei einem Elternteil auf.

Warum sollen z.B. Kinder Alleinerziehender die deutlich höheren Renten kinderloser Witwen bezahlen ?

Ist das ihre Vorstellung von Generationenvertrag oder gar Solidarität ?

Seit Jahrzehnten ist bekannt, dass Kinder zu haben, Armutsrisiko Nr.1 ist.

Warum werden dann Alleinerziehende erst im Berufsleben steuerlich schlechter gestellt, als Verheiratete (der Freibetrag war selbst bei Kohl doppelt so hoch) und dann, ohne jemals die Chance zur Vermögensbildung gehabt zu haben, in
Altersarmut geschickt ?

Das ist nicht nur kinder- und frauenfeindlich, sondern höchst unsolidarisch und ungerecht und bedeutet faktisch die Aufkündigung des Generationenvertrages !

Gibt es Pläne der Bundesregierung, dieses wirksam für alle zu ändern, auch für Mütter von Kindern, die vor 1992 geboren wurden ?

Kommentare (1)Schließen

  1. Autor Jessika Brinkmann
    am 16. September 2015
    1.

    Alleinerziehende sind doch nicht schlechter gestellt als kinderlose Verheiratete?! Wie kommen Sie darauf? Es ist zwar nicht viel was das Kind an Steuersparnis bringt, aber die ist bei allen gleich, egal ob verheiratet oder nicht.

    Kinderlose Verheiratete unterliegen einem Ehegattensplitting. Zusammengerechnet zahlen diese Zwei genauso viel wie kinderlose Singles, nur, dass beide Einkommen zusammengerechnet und nach Durchschnitt versteuert werden.

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