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seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

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Abstimmungszeit beendet
Autor Monika Schmitz am 20. August 2015
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Familienpolitik

Eigenbedarf

Leg 5 Jahresmietvertrag von 1988 danach unbefristet mit der zusätzlichen Vereinbarung ,dass
jeder Neue Vermieter mit Rechten und Pflichten des Wohnungsunternehmens in diesen
Vertrag eintritt.
Wie kann es sein das ein Vermieter Eigenbedarf anmelden kann,denn Vertraglich ist dies ein Gmbh .
Wie sind diese Mietverträge noch bindend?
Es gibt in der Gesellschaft mittlerweile grosse Probleme
mit vorgeschobenen Eigenbedarfskündungen.
Diese Gesetze sollten korrigiert werden ,da ja Mieter und
Vermieter gleichberechtigt sein sollte,aber dies ist schon lange nicht mehr der Fall,wegen grosszügigen Lockerungen für die Vermieter und oft ,dass eine Gesetz das andere aufhebt.
Sehr geehrte Frau Merkel und auch an alle Richter , die
diese Urteile fällen müssen, lassen Sie nicht zu ,dass
Menschen demnächst die redlich arbeiten auch andere
sich Unterkünfte für jeweils für eine Nacht suchen müssen
mit Taschen zu Arbeit gehen müssen und Ihren Arbeitgebern sagen , ich bin Obdachlos,weil bei mir ein
vorgeschobener Eigenbedarf lief.
Was soll man machen ,wenn man keine Wohnung bis dato bekommt, Frau Merkel und teilen Sie uns mit ,was mit
den Wohnungen passiert die mit Landesmitteln gebaut worden sind ,sowie bei uns .