Sehr geehrter Herr Greyer,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Gewalt gegen Flüchtlinge und Gewalt gegen für Flüchtlinge bestimmte Unterkünfte sind unseres Landes nicht würdig. Jeder Mensch, der zu uns kommt, ist durch unsere Rechtsordnung in seiner Menschenwürde geschützt.
Selbstverständlich ist jede Person, der sich in Deutschland aufhält, gleichermaßen an die Pflichten gebunden, die unsere Rechtsordnung vorgibt. Gewalt gegen andere Menschen – seien es nun Flüchtlinge oder schon länger hier lebende Menschen - ist strafbar. Mögliche Straftaten durch Flüchtlinge werden wie Taten anderer Personen durch die zuständigen Strafverfolgungsbehörden verfolgt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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am 22. August 2015
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am 24. August 2015
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am 07. September 2015
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